Nach der Diskussion um die Schweizer Steuersünder-CD gibt es jetzt in Berlin erste Geständnisse: Insgesamt drei Berliner Steuersünder haben sich in den vergangenen Tagen selbst angezeigt.
Berlin - Nach der Diskussion um die Schweizer Steuersünder-CD gibt es jetzt in Berlin erste Geständnisse. Drei Berliner Steuersünder haben sich in den vergangenen Tagen selbst angezeigt, sagte der Sprecher der Finanzverwaltung Daniel Abbou am Freitag dem Tagesspiegel. „Wir sind hoffnungsvoll, dass da noch mehr kommt.“ Auch riefen vermehrt Rechtsanwälte an, um sich betont unauffällig nach der momentanen Situation zu erkundigen, hieß es. Um welche Summen es sich in den drei Fällen handelt, werde derzeit noch geprüft: „Da werden wir einige Tage oder Wochen brauchen.“
Nach der ähnlich gelagerten Liechtenstein-Affäre vor zwei Jahren habe es in Berlin 15 Selbstanzeigen von Steuersündern gegeben. Wie viel Geld dadurch nachträglich in die Landeskasse gespült wurde, ist allerdings noch immer unklar. Die Unterlagen darüber liegen zum Teil noch heute bei der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung, teilte die Finanzverwaltung mit. Nachzahlen müssen die Steuersünder auch bei einer Selbstanzeige, betonte Abbou: „Eine rechtzeitig gestellte Selbstanzeige bewahrt aber vor der weiteren Strafverfolgung.“ Überführten Steuerbetrügern drohen je nach Schwere des Falls eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren oder Geldstrafen.
Der Kauf der Steuersünder-CD wird dem Staat nach Überzeugung eines Experten weniger Geld bringen als gedacht. „Das werden keine 400 Millionen Euro sein. Da müsste ja rein rechnerisch jeder der 1500 Kontoinhaber knapp 270 000 Euro nachzahlen. Vorausgesetzt, alle 1500 haben tatsächlich illegal Geld in der Schweiz“, sagte der Fachanwalt für Steuer- und Strafrecht, Andreas Hagenkötter, der Nachrichtenagentur dpa. Viel eher baue die Regierung eine Drohkulisse auf, damit es Selbstanzeigen gibt, vermutete Hagenkötter, der in Schleswig-Holstein reumütige Steuerhinterzieher berät.
Für den Dresdner Strafverteidiger Frank Hannig, der Anzeige gegen Kanzlerin Angela Merkel wegen Hehlerei und anderer möglicher Delikte im Zusammenhang mit dem Ankauf der Steuerdaten- CD erstattet hat, hat die Frage grundsätzliche Bedeutung. Er würde auch im Falle von Ermittlungen gegen Terroristen oder die Mafia auf dem Grundsatz bestehen, „dass der Staat sich nicht strafbar machen darf“, sagte er dem Tagesspiegel. Ihm gehe es darum, dass ein Gericht darüber entscheidet, ob der Datenkauf mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar ist.
Wann die Finanzverwaltung eventuelle Berliner Namen von der neuen Schweizer CD auf den Tisch bekommt, ist laut Abbou noch nicht absehbar. Zunächst müssten die nordrhein-westfälischen Steuerfahnder aktiv werden. Das nordrhein-westfälische Finanzministerium hatte am Donnerstag grünes Licht für den Kauf der CD gegeben. Sie soll die Daten von insgesamt 1500 Bankkunden enthalten, der Informant soll dafür 2,5 Millionen Euro verlangen.
Auch dem Land Baden-Württemberg liegt ein Kaufangebot von Daten potenzieller Steuersünder vor. Das Finanzministerium in Stuttgart bestätigte einen Bericht der „Frankfurter Rundschau“: „Wir haben Daten bekommen und prüfen sie.“ Es soll sich um Daten von rund 2000 möglichen Steuersündern handeln. Der Datensatz betreffe Kunden „verschiedener Schweizer Banken und Versicherungen“, sagte der Sprecher. mit dpa
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Aber ich kann nicht sagen, dass ich nun Mitleid mit den das sinkende Schiff verlassenden Ratten habe.
Insbesondere nicht, da ja ständig und widerkehrend die HARTZ IV Empfänger als Plage und Sozialschmarotzer identifiziert wurden.
Jetzt hat es einmal die richtigen erwischt und ich stelle (ja, ja inkonsequenterweise) meine rechtlichen Bedenken zurück.
Aber so löst sich eine Gesellschaft halt auch auf und das ist wiederum nur konsequent, denn wirklich funktioniert sie ja nicht mehr richtig.
Diese Leute wandern in die USA aus. Die Steuerbehörden der USA kennen weitaus weniger Skrupel, die Leute bis auf die Unterhose zu durchleuchten.
Sobald sich die Schweiz wie ein Rechtsstaat verhält, kann man ihr auch rechtsstaatlich begegnen. Freundliche Worte alleine, sich fair zu verhalten, hat die Schweiz ewig ignoriert.
Das freche und imperiale Gehabe von Steinbrück (Drohung mit "Kavallerie" etc.) ist ein Skandal, und erinnert mich an den "Panthersprung" zu Kaisers Zeiten.
Die BRD hätte längst ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz abschließen können.
Außerdem wird bereits Quellensteuer in der Schweiz erhoben und anonym nach D überwiesen.
Vor Ihren Augen wird der erste Mitfahrer getötet, sie sollen als zweiter dran sein.
Ich wette, sie würden heulen, winseln und die Bundesregierung verfluchen, die Ihnen wegen ein paar lumpige Euro nicht hilft, sondern das Geld, den Bankbossen in den Rachen wirft.
Ihr Beitrag ist weltfremder Unsinn !!!
Denken Sie mal darüber nach, lieber 09we. Ich würde mir wünschen unsere Regierung wäre genauso konseqent.
Aber nur so ist eine Regierung eben nicht mehr erpressbar.
Oder Menschen eben generell nicht.
Es gibt immer Zwei...
Wo sonst noch in Europa muss man 50 Jahre arbeiten um seine volle Rente zu bekommen.
Also weg von der Stammtischpolemik und hin zu echten Argumenten (zur Erinnerung: eigentlich ging es um Steuersünder)
Höchstens, dass hier am Staat ( das sind wir alle, nicht nur die Regierung ) viel Geld vorbeigeschmuggelt wird, während der normale Steuerzahler abkassiert wird.
Gibt es von der Klieentelpartei schon Vorschläge wie die Gelder verwendet werden?
Fragen über Fragen............
Jenachdem wie das Ergebnis ausfällt würde es vieleicht ausreichen künftig einfach ein CD-Gerücht in die Welt zu setzten.
Interessieren würde mich auch ob der CD-Verkäufer für die Gewinnsumme Steuern zahlen muß?
Wenn ja, an wen?
Muß nicht z.B.jeder ausländische Künstler aus seinen Veranstaltungsgewinnen Steuern bei uns zahlen?
Wer weiß etwas darüber?
Die Rechtsgrundlagen sind u.a. folgende:
§§ 38 - 39d EStG
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.1.1996 (BStBl 1996 I S. 55)
R 125 Abs. 5, 6 LStR
§§ 50, 50a, 50d EStG
§§ 73d, 73e EStDV
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23.1.1996 ( BStBl 1996 I S. 89)
§§ 2, 3, 18 Abs. 8 UStG
§§ 51 - 58 UStDV
Künstlersteuer deswegen weil der Mann für mich ein Lebenskünstler ist.
Oder gibt es vieleicht eine Hehlersteuer?
Werde mr aber die Paragraphen ansehen.
Aber ich würde vermuten das es in dem Fall eine Einnahme aus einem ganz normalen Verkauf ist - auch nicht anders als wenn ich mir bei Amazon irgendeine CD/ Programm etc hole. Dürfte eher die Frage ob das Bundesfinanzamt, dann die CD verzollen muss, da die Freigrenze "leicht" überschritten wird. Und der Verkäufer dürfte dem Steuerrechts eines Heimatlands unterliegen - sollte man der dortigen Behörde gleich mal bescheid sagen - nicht das er sie unterschlägt ....
"Das schlechte Gewissen tut nur seine Pflicht!"
Und dann schob erh hinterher:
"Früher oder später landet auch der klügste Fuchs beim Kürschner!"
Erwartungsfroh grüßt alle schlauen Füchse:
der Ostfriese
Sozialverhalten: Es gibt die gesellschaftliche Vereinbarung, einen Teil seines Einkommens an die Gemeinschaft abzugeben. Warum sind ausgerechnet die Reichen dermaßen asozial?
Deshalb mehr Sozialtrainings für Selbstständige und Unternehmer. Z.B. gemeinsam mit Straftätern.
Wer hier im Forum hat noch nie Steuern direkt oder indirekt hinterzogen? Es waren ja nur Bagatellen ! Wenn 60.000.000 Bundesbürger nur 1 Euro Steuern pro Jahr direkt oder indirekt nicht bezahlen sind das wieviel?
In der Mengenlehre würde man sagen : ´ne ganze Menge!!
oder unvollständige Angaben machen.
Damit macht er sich stafbar.Als Tatbestandsmerkmal gilt der
Vorsatz.Verjährung bei Steuerhinterziehung zehn Jahre.
Schwerer Fall der Steuerhinterziehung:Freiheitsstrafe bis 10 Jahre !!!
Für dieses kriminelle Verhalten ist es doch für jeden logisch
denkenden Menschen (Politiker anscheinend ausgeschlossen)
eine CD zu kaufen.Das ist für das Volksvermögen,das Geld
des kleinen Mannes.
PS:1 Frikadelle essen ,Job weg.Verstanden!!!
Dagegen 10 Jahre Knast riskieren !!!!
Wir leben im Feudalismus und nicht im 21.Jahrhundert
Wikipedia:Strafandrohung
* Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe
* In besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO): Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
Die Strafe ist von der jährlichen Steuerschuld abhängig und wurde am 2. Dezember 2008 mit einer neuen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes festgelegt (Az: 1 StR 416/08), wonach die Steuerhinterziehung mit ähnlichen Strafen wie Betrug behaftet ist. Der Steuerschaden ist hochmaßgeblich für die Strafzumessung.
* Bis 50.000 Euro werden normalerweise Geldstrafen verhängt.
* Ab 50.000 Euro kann auch eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verhängt werden.
* Ab 100.000 Euro sollte in der Regel als besonders schwerer Fall eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
* Ab 1.000.000 Euro ist mit mindestens 2 Jahren Gefängnis zu rechnen, welche in diesem Falle dann auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Die Besitzbürger haben sich hier ihre eigenen Gesetze gemacht, damit die meisten der Steuerbetrüger ohne Strafe davonkommen, wie auch schon in dem Artikel angekündigt. Denn mit einer Selbstanzeige entkommt man der Strafverfolgung. Soviel zur Rechtschaffenheit der Besitzbürger.
nach Auskunft mehrerer Betriebsprüfer (Namen und zuständige Behörde werden aus naheliegenden Gründen nicht genannt)der Berliner Finanzverwaltung sind die obigen Daten zur Überschrift des Artikels längst überholt!
Es gab in den letzten Tagen bei den einzelnen Finanzämtern eine derartige Fülle von Selbstanzeigen, mit denen sogar die Finanzbehörden selbst nicht gerechnet haben. Mehr darf ich aus nachvollziehbaren Gründen hier leider nicht mitteilen.
Ich möchte das auch nicht weiter kommentieren, da diese Dinge im Einzelfall entschieden werden, sondern nur so als Information in den Raum stellen.
Aus meiner Sicht gibt es hinsichtlich der Strafwürdigkeit und Verfassungsmäßigkeit des Ankaufs der CD mehr juristisch positive Erwägungen für den Ankauf als dagegen. Schließlich war schon bei der Liechtensteiner Affäre kein einziger Steuerstraftäter, der sich gegen eine Verfolgung aus verfassungsrechtlichen Erwägungen zur Wehr setzte, erfolgreich!
Das größte Problem dürfte die politische Brisanz bei den bilateralen Beziehungen zur Schweiz sein. Das ist aber auch alles.
Oder schickt die Bundesregierung die Kavallerie mit Herrn Steinbrück als Befehlshaber?
"Schließlich war schon bei der Liechtensteiner Affäre kein einziger Steuerstraftäter, der sich gegen eine Verfolgung aus verfassungsrechtlichen Erwägungen zur Wehr setzte, erfolgreich!"
Das stimmt so nicht. Sie hätten schreiben müssen "bisher erfolgreich".
Die höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus. Wie ich gehört habe soll das Urteil am 9.2. verkündet werden. Wird sogar im Fernsehen übertragen.
Alle "Rechtsstaatler" dürfen also noch hoffen.
Da Sie so gut informiert sind. Damals haben sich 15 selbst angezeigt. Wiviel waren denn im Datensatz enthalten? Davon wieviel Steuerhinterzieher?
„Eine rechtzeitig gestellte Selbstanzeige bewahrt aber vor der weiteren Strafverfolgung.“
Dann würd ich sagen, dass man es auf jeden Fall probieren sollte, sein Geld in die Schweiz zu verlagern.
Wenn man Glück hat merkt es keiner und wenn man Pech hat, kann man sich ja immernoch selbstanzeigen, wenn so eine CD wie jetzt auftaucht.
Dann muss man zwar das Geld zurückzahlen, aber das hätte man ja sowieso machen müssen.
Es wäre wohl logischer, dass das Strafmaß geringer ausfällt und nicht, dass komplett von einer Strafverfolgung abgesehen wird oder versteh ich da was falsch?!
Wie vorgehen...
Denke, denke.
So ein bisschen zugeben.
Den Rest nach Costa Rica bringen
Weiter möchte ich die Sache nicht kommentieren.
Nur nicht da, wo es hingehört.