Weil ihm die Musik aus der Wohnung über ihm missfiel, kletterte ein angetrunkener Mann zum Balkon seines Nachbarn hinauf und wurde handgreiflich. Dabei fiel er über das Geländer und stürzte vom Balkon.
Berlin -
Ein 46-Jähriger steht im Verdacht, gestern Abend in Tempelhof einen Mann von einem Balkon gestoßen zu haben. Gegen 23.20 Uhr fühlte sich ein 37-Jähriger in der Manteuffelstraße durch die laute Musik in der Wohnung des Tatverdächtigen gestört. In der dritten Etage kletterte der Angetrunkene von seinem auf den Balkon des Nachbarn.
Als er versuchte, diesen zu schlagen, fiel er in ein Gebüsch. Da nach dem derzeitigen Ermittlungsstand nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Mann von dem 46-Jährigen geschubst wurde, nahmen Polizeibeamte diesen fest. Der 37-Jährige wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo nur leichte Verletzungen festgestellt wurden.
(pb)
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Und, werde ich dann auch, nach Feststellung der Personalien wieder auf freien Fuß gesetzt, weil keine Fluchtgefahr besteht blablabla
Oder gilt das nur bis zu einer bestimmten Altersklasse?
Aber auch im Tagesspiegel ist vermehrt festzustellen, dass Meldung aus dem Polizeiticker abgeschrieben und ohne großes Nachdenken veröffentlicht werden. Leider.
Ob die Voraussetzungen des § 127 II Strafprozessordnung für eine vorläufige Festnahme vorlagen, lässt sich nach Lektüre der Meldung nicht entscheiden. Für den Erlass eines Haftbefehls liegen die Gründe wohl eher nicht vor.
Haben die kein Treppenhaus?
Kann man heutzutage nicht einmal mehr Musik hören, ohne dass Betrunkene hochgeklettert kommen?
Was mache ich, wenn ich über einer Kneipe wohne?
Laut Text kam der Mann aus der Nachbarwohnung über deren Balkon, und es war 23.20 Uhr. Ganz so zufällig herbeigeschneit ist der Angetrunkene also nicht.
Beim Lesen solcher Meldungen frage ich mich auch manchmal, wie die Synapsen einiger Menschen funktionieren.