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Berlin: Abgelehnter Widerspruch gegen Umbenennung kostet bis 400 Mark

Bürger, die in Spandau gegen die geplante Umbenennung ihrer Straße Widerspruch erheben, können eine teure Überraschung erleben. Denn wird der Einspruch abgelehnt, werden die aufmüpfigen Anlieger zur Kasse gebeten.

Bürger, die in Spandau gegen die geplante Umbenennung ihrer Straße Widerspruch erheben, können eine teure Überraschung erleben. Denn wird der Einspruch abgelehnt, werden die aufmüpfigen Anlieger zur Kasse gebeten. Während andere Bezirke die Bedenken auch zum Nulltarif prüfen, kostet dies in Spandau bis zu 400 Mark.

Offenkundig hatte niemand mit einem Widerspruch gegen die Umbenennung der Straße 341 in Weststaaken in Hamburger Straße gerechnet. So wurden kürzlich die neuen Namensschilder angeschraubt. Die alten Straßenschilder blieben zum Zwecke der Orientierung vorerst ebenfalls an den Masten und wurden mit rotem Band überklebt. Inzwischen mussten die Mitarbeiter des Tiefbauamtes erneut anrücken. Sie entfernten die Streifen vom alten und überklebten stattdessen den neuen Straßennamen - die Umbenennung musste vorerst rückgängig gemacht werden. Denn inzwischen hat man im Rathaus den Widerspruch einer Anliegerin gefunden. Der war nach der Veröffentlichung im Amtsblatt fristgemäß vor dem 31. Januar eingegangen, aber zunächst übersehen worden. Er wird jetzt "bearbeitet und beschieden", so Baustadtrat Carsten Röding (CDU). Zunächst habe man die fehlende Begründung nachgefordert. Mit gleichem Schreiben sei die Frau aber darauf hingewiesen worden, dass die Bearbeitung bei einem abschlägigen Bescheid kostenpflichtig sei, so der Kommunalpolitiker.

300 bis 400 Mark würden dann auf die Anwohnerin zukommen, so ein Mitarbeiter der Bauverwaltung. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Bürgerbeteiligung bei großen Bauvorhaben ist die Einbeziehung der Anlieger bei Straßenbenennungen nicht vorgeschrieben. Wenn in der Öffentlichkeit ein anderer Eindruck entstanden sei, dann nur, weil man in der Vergangenheit häufiger die Betroffenen freiwillig vorab informiert habe, sagte Röding. Früher hatte man bei Einsprüchen auch auf die Erhebung von Gebühren verzichtet. Heute könne man sich das angesichts leerer Kassen nicht mehr leisten, heißt es beim Tiefbauaumt.

Andere Berliner Bezirke handeln in derartigen Fällen äußerst unterschiedlich. Grundsätzlich sei die Ablehnung eines Widerspruchs gebührenpflichtig, heißt es in Köpenick. Dagegen hätten Bürger bei positivem Bescheid auch Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten. 85 Mark Verwaltungsgebühr werden pauschal in Marzahn verlangt. In Hellersdorf und in Reinickendorf dagegen kostet die Ablehnung des Widerspruchs gegen eine Straßenumbenennung nichts. Auch in Steglitz gilt der Nulltarif. "Da eine Straßenumbenennung keinen Verwaltungsakt gegenüber dem Bürger darstellt, können auch für das Widerspruchsverfahren keine Gebühren berechnet werden", erklärte der zuständige Baustadtrat Norbert Kopp (CDU) unter Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen.

Rainer W. During

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