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Berlin: Abgerockt: Ex-Hells-Angel muss in Haft Ehemaliger Rocker wollte Nachfolger töten lassen

Der frühere Rocker-Boss schüttelte den breiten Schädel, als er das Urteil hörte: siebeneinhalb Jahre Haft wegen Anstiftung zum versuchten Mord. Holger B.

Der frühere Rocker-Boss schüttelte den breiten Schädel, als er das Urteil hörte: siebeneinhalb Jahre Haft wegen Anstiftung zum versuchten Mord. Holger B. sei verantwortlich für die sieben Schüsse, die sein Nachfolger André S. nur knapp überlebte. B. sei es nicht nur darum gegangen, S. zur Strafe ein Knie zertrümmern zu lassen. Über den Mitangeklagten Michael W. sei ein Killer angeheuert worden. „Von vornherein war die Tötung geplant“, so das Gericht. Nach seinem Rauswurf aus dem Motorradclub und einem Überfall auf ihn selbst habe B. aus „tief sitzender Bitterkeit“ gehandelt.

Wieder demonstrierte die Szene Desinteresse. Kein erkennbarer Rocker war unter den Zuhörern im Saal 700. Frühere Kumpane sehen in B. einen Verräter, der das Schweigegelübde gebrochen hat. Allerdings plauderte er lediglich zu drei dem Rockermilieu zugeordneten Taten. Für die Ermittler brachte das keine tiefen Einblicke in die hochkriminelle Szene. Nur im Fall eines Messeranschlags auf ihn im Mai 2011 sah das Gericht eine Hilfe zur Aufklärung. Das brachte B. etwas Strafrabatt. Sein 64-jähriger Komplize Michael W. bekam wegen Anstiftung zum Mordversuch achteinhalb Jahre.

Holger „Hocko“ B., ein Hüne von 52 Jahren, war bis 2008 Präsident der Berliner Hells Angels Nomads – bis zum „unehrenhaften“ Rauswurf. Abserviert durch einstige Gefolgsleute, mit Kontaktsperre belegt. André S., 49 Jahre, Ex-Hooligan und Gastronom, hatte ihn in der Angels-Hierarchie beerbt. Aus Freunden wurden Feinde. Als Hocko vor seinem Haus niedergestochen wurde, machte er seinen Nachfolger mitverantwortlich.

Michael W., genannt „Russen-Micha“, habe die Verbitterung von B. gespürt und angeboten, einen Mann fürs Grobe anzuheuern, stand für das Gericht fest. B. habe 20 000 Euro Lohn geboten. Schließlich sei der Ukrainer Oleg C. beauftragt worden. Die Version der Angeklagten, nur durch panisches Verhalten des Ukrainers sei die Sache aus dem Ruder gelaufen, überzeugte das Gericht nicht.

Der Killer lauerte im Gebüsch, als André S. am Abend des 10. Juni 2012 aus seiner Kneipe in Hohenschönhausen kam. Er wollte sich gerade auf seine Harley setzen, als der Schütze abdrückte. So hatte es eine Zeugin geschildert. S. schwieg. Fünf Monate später klickten für B. die Handschellen. Seine Anwälte hatten auf Anstiftung zur Körperverletzung und weniger als fünf Jahre Gefängnis plädiert. Die Richter folgten im Schuldspruch jedoch der Staatsanwältin, blieben aber deutlich unter den geforderten Strafen von jeweils elf Jahren Haft. K.G.

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