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Berlin: Abi 2001: Wer schummelt, fällt durch

Durchs Abi fallen kann man wegen ungenügender Leistungen - oder wegen Betrugsversuchs. Wer etwa zur schriftlichen Prüfung vorsätzlich Spickzettel mit in die Prüfung nimmt und erwischt wird, kriegt 0 Punkte: eine 6.

Durchs Abi fallen kann man wegen ungenügender Leistungen - oder wegen Betrugsversuchs. Wer etwa zur schriftlichen Prüfung vorsätzlich Spickzettel mit in die Prüfung nimmt und erwischt wird, kriegt 0 Punkte: eine 6.

Je nach Schwere der Tat kann entweder das gesamte Abitur als nicht bestanden gewertet werden oder nur die einzelne Prüfung. Wer in der mündlichen Prüfung null Punkte bekommt, ist immer durchgefallen.

Die betroffenen Schüler können das Abitur einmal nachholen (wenn sie nicht schon einmal durchgefallen sind). Dazu müssen sie ein Jahr wiederholen. Bis Ende der 80er Jahre wurden die Abiturprüfungen noch im Halbjahresrhythmus angeboten.

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