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Berlin: Abkommen über Schlösser und Gärten

Der Senat hat dem neuen Abkommen zwischen dem Bund, Berlin und Brandenburg über die Finanzierung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg zugestimmt, der am 8. Juni unterzeichnet und rückwirkend zum 1.

Der Senat hat dem neuen Abkommen zwischen dem Bund, Berlin und Brandenburg über die Finanzierung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg zugestimmt, der am 8. Juni unterzeichnet und rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten soll; der alte lief Ende 1999 aus. Berlin beteiligt sich am Stiftungshaushalt mit 13,206 Millionen Mark. Darin enthalten ist der Unterhalt der zum 1. Januar 2000 an die Stiftung übertragenen Schlossgärten Charlottenburg und Glienicke.

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