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Berlin: Abschiebung im Auto

Vierter Versuch: Kongolese wurde nach Brüssel gebracht und ausgeflogen. In Kinshasa soll er verhaftet worden sein

Von Sabine Beikler

Der Anruf kam am Sonntagabend. Gegen 20 Uhr klingelte das Telefon von Christine Schmitz. Es meldete sich Raphael Batoba bei der Mitarbeiterin in der Initiative gegen Abschiebehaft. Christine Schmitz konnte nicht alles verstehen, was der Kongolese ihr sagte. Aber so viel verstand sie doch: Der 37-Jährige sei kurz nach seiner Ankunft in Kinshasa verhaftet worden. „Er hatte einen Polizisten gebeten, kurz telefonieren zu dürfen“, sagt Christine Schmitz. Seitdem hat sie kein Lebenszeichen mehr von Batoba gehört. Raphael Batoba war am Wochenende von Berlin in den Kongo abgeschoben worden.

Erst der vierte Abschiebeversuch war erfolgreich. Am Samstag gegen 9.30 Uhr holten Beamte des Bundesgrenzschutzes den 37-jährigen Kongolesen in der Abschiebehaftanstalt Grünau ab. Batoba wurde nach Informationen von Christine Schmitz zunächst nach Aachen gebracht. Anschließend fuhren die Bundesgrenzschützer mit ihm nach Brüssel. Von dort wurde er mit einer Maschine der Air Gabun in die kongolesische Hauptstadt Kinshasa geflogen. „Er hat mir erzählt, dass er an den Beinen gefesselt war und sich gegen die Abschiebung heftig brüllend gewehrt hat“, erzählt Christine Schmitz. Die Berliner Innenverwaltung kann das nicht bestätigen – und verweist an den BGS, der wiederum an die Innenbehörde verweist.

Drei Mal schon hatte die Ausländerbehörde versucht, den Kongolesen, der zehn Jahre in Deutschland gelebt hatte, in den Kongo abzuschieben. Die Bundesgrenzschützer brachen die Abschiebungen ab, weil sich der 37-Jährige heftig dagegen gewehrt hatte. Oder der KLM-Pilot weigerte sich, den protestierenden Mann mitzunehmen. Das war beim dritten Versuch der Fall. Danach erklärte die Berliner Innenbehörde, die Abschiebung „mit Hilfe einer anderen Fluggesellschaft“ zu versuchen. Nachdem Batoba eine Aufenthaltsgenehmigung auf gerichtlichem Wege nicht erstreiten konnte und trotzdem die Ausreise verweigerte, sei die Ausländerbehörde verpflichtet gewesen, die Abschiebung durchzusetzen.

Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann forderte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) auf, weitere Abschiebungen nicht vorzunehmen. Körting habe sich fälschlicherweise auf einen Lagebericht des Auswärtigen Amtes (AA) bezogen. Laut Körting-Sprecher Fleischmann habe das AA die Lage zwar nicht in allen Landesteilen Kongos als „ruhig“ eingeschätzt, wohl aber in Kinshasa. „Laut Auswärtigem Amt gibt es keine Repressionen bei bereits zurückgeführten Personen“, sagte Fleischmann. Bei der beschriebenen „Verhaftung“ könne es sich genau so gut um eine „Befragung“ der dortigen Behörden handeln.

„Warum wird der Kongo nicht als Bürgerkriegsland eingestuft?“, fragt Liebich. Körting hätte ruhig „mutiger“ bei der Auslegung der Gesetze sein können. Körting hatte noch in der Sitzung des Innenausschusses vom 25. August angekündigt, eine Familienzusammenführung in Frankreich zu prüfen. PDS und Grüne glauben nicht, dass diese Prüfung schon abgeschlossen war. Nach Informationen des Tagesspiegels hatte das zur Caritas gehörige Raphaels-Werk mit der Prüfung noch gar nicht begonnen: Die Unterlagen lagen noch nicht vollständig vor.

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