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Berlin: Abschiebung nach Angola: Diakon in Haft

BERLIN .Die Innenverwaltung will trotz der heftigen Unruhen in Angola einen hier als Diakon in einer Weddinger Gemeinde tätigen Flüchtling in das afrikanische Land abschieben.

BERLIN .Die Innenverwaltung will trotz der heftigen Unruhen in Angola einen hier als Diakon in einer Weddinger Gemeinde tätigen Flüchtling in das afrikanische Land abschieben.Am vergangenen Donnerstag wurde der 43 Jahre alte Bunga Fukivata festgenommen.Seitdem sitzt er in Abschiebehaft.Weil sein Anwalt Harald Schandl die politische Situation Angolas und die familiäre Situation Fukivatas als Abschiebehindernisse geltend machte, ist die Ausländerbehörde jetzt angehalten, den Fall bis zum neuen Abschiebetermin am 12.Februar abermals zu prüfen.

Bunga Fukivata war 1989 über Polen und die DDR ins damalige West-Berlin gekommen.Fukivatas Frau reiste später nach, die beiden vier und sieben Jahre alten Kinder sind in Berlin geboren.Fukivatas Asylantrag wurde 1991 abgelehnt, wogegen er Klage einreichte.Erst im letzten Jahr wurde diese abschlägig beschieden.Unter eine 1996 vereinbarte Altfallregelung fällt Fukivata ebenfalls nicht, weil für kinderlos eingereiste Flüchtinge der Stichtag 1.1.1987 gilt.

Seit Jahren engagiert sich der Flüchtling in der Neuen Nazareth-Kirch-Gemeinde in Wedding.Dort hat Bunga Fukivata nach Aussage von Pfarrer Johannes Matutis "sozusagen" die Funktion eines Diakons erfüllt, indem er sich um die afrikanische Gemeinde gekümmert habe.Etwa 80 afrikanische Besucher seien regelmäßig in seinen französisch- und lingalasprachigen Gottesdienst gekommen.Man habe sich auch mehrfach bemüht, ihm eine Stellung in der Gemeinde zu verschaffen, doch sei dies wegen des laufenden Asylverfahrens stets untersagt worden."Was passiert, wenn Fukivata abgeschoben wird, weiß man natürlich nicht", sorgt sich Pfarrer Matutis um den weiteren Zusammenhalt der Gläubigen aus Afrika.

Die Innenverwaltung wollte sich zu dem konkreten Fall nicht äußern.Abschiebungen würden jedoch nach den Lageberichten des Auswärtigen Amtes vorgenommen, sagte Sprecherin Isabelle Kalbitzer.Der letzte datiere vom Ende des vergangenen Jahres und besage, daß Abschiebungen grundsätzlich möglich seien."Uns liegt noch kein neuer Bericht vor", so Kalbitzer.In dem seit zwei Jahrzehnten umkämpften Land flammte Anfang Dezember 1998 der Bürgerkrieg wieder auf.Wegen der mörderischen Situation zog die UN Mitte Januar ihre Beobachter und Blauhelmsoldaten ab.

Da Frau und Kinder die Staatsangehörigkeit des ehemaligen Zaire, der heutigen Demokratischen Republik Kongo, besitzen, könnte die Familie nicht mit Fukivata nach Angola ausreisen.Anwalt Schandl verweist darauf, daß das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Dezember 1998 eine derartige Konstellation als Abschiebungshindernis für Angolaner anerkannt hat.Die Aufenthaltsduldung der Frau und der Kinder gilt noch bis April.

Pfarrer Matutis bezeichnet die drohende Abschiebung als "unmenschlich" und spricht von Willkür.Er äußerte den Vorwurf, daß der Senat vor Inkrafttreten des neuen Staatsbürgerschaftrechtes jetzt versuche, insbesondere Angolaner, die noch als "Altfälle" in der Stadt seien, beschleunigt abzuschieben.Fukivata habe sich nichts zuschulden kommen lassen."Wir wollen, daß er nicht wie ein Verbrecher in Haft sitzen muß, sondern daß er bei seiner Familie sein kann und eine humane Lösung gefunden wird."

Zahlen

Ende 1998 waren nach Angaben der Innenverwaltung 1268 Angolaner in der Stadt gemeldet.Mehr als die Hälfte der in Berlin lebenden Angolaner sind zwischen 18 und 40 Jahren alt.Etwa 300 haben eine Aufenthaltsberechtigung.425 Angolaner stellten einen Asylantrag; davon wurden 296 Anträge abgelehnt und 14 anerkannt.In einem Fall wurde Abschiebeschutz gewährleistet.Weiteren 92 Personen wurde eine Duldung erteilt; 73 wurde die Abschiebung angedroht.Vier Angolaner wurden im vergangenen Jahr abgeschoben. apa

ALEXANDER PAJEVI¿C

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