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Berlin: Abschiebung: NeueKommission prüft Härtefälle

Der Senat hat die Berufung einer neuen Härtefallkommission beschlossen. Das aus sieben Personen bestehende Gremium soll Verfahren von Ausländern prüfen, deren Abschiebung eine unzumutbare Härte darstellen könnte.

Der Senat hat die Berufung einer neuen Härtefallkommission beschlossen. Das aus sieben Personen bestehende Gremium soll Verfahren von Ausländern prüfen, deren Abschiebung eine unzumutbare Härte darstellen könnte. Die Kommission solle daraufhin Empfehlungen aussprechen, sagte Innensenator Ehrhart Körting. Die Empfehlung der Kommission sei für die dann entscheidende Innenverwaltung allerdings nicht bindend.

Anlass für die Berufung der neuen Kommission ist das Zuwanderungsgesetz, das 2005 in Kraft tritt. Demnach können Landesbehörden unter besonderen Umständen Menschen eine Aufenthalterlaubnis erteilen, die darauf nach den allgemeinen Bestimmungen keinen Anspruch hätten. Sie gelten als Härtefälle. Körting sagte, bislang habe man über etwa 100 Härtefälle jährlich zu entscheiden gehabt. In diesen Fällen habe man nur positiv entscheiden können, wenn das Ausländergesetz einen Ermessensspielraum vorsah. Im neuen Zuwanderungsgesetz sei aber ein Ausnahmetatbestand vorgesehen, sprich: Die Innenverwaltung ist freier in der Anerkennung von Härtefällen. Körting erwartet bis zu 300 solcher Verfahren jährlich. wvb.

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