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Berlin: Abschiebung serbischer Familie verteidigt

Innensenator Körting: Kind kurz vor Ende des Schuljahres auszuweisen, ist rechtmäßig

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Innensenator Ehrhart Körting (SPD) verteidigt nach nochmaliger Prüfung die Abschiebung der serbischen Familie Ukic. Wie der Tagesspiegel berichtete, hatten Polizeibeamte am Mittwoch den 13-jährigen Jasmin Ukic von der Schulleiterin aus der Klasse holen lassen. Wenig später saß er mit seiner Familie im Flieger nach Belgrad. Nur Jasmins 21-jährige Schwester Zuhra blieb in Berlin, weil sie bei Freunden übernachtet hatte.

Körting verteidigt, dass der Junge kurz vor dem Ende des Schuljahres abgeschoben wurde: „In besonderen Fällen kann es humanitäre oder andere Gründe geben, nach der unsere Maßnahmen auszusetzen oder zu verzögern sind. Das gilt z.B., wenn Kinder ein Jahr vor dem Vorschulabschluss stehen oder sich weitgehend in einer Berufsausbildung befinden. Ein derartiger Fall lag bei dem 13-jährigen Jungen nicht vor.“

Die Leiterin des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSO) bestätigte, dass Familie Ukic am Dienstag einen Antrag auf freiwillige Rückkehr stellte. Diese sollte am 4. Juli, am Ende des Schuljahres, stattfinden, damit Jasmin ein deutsches Schulzeugnis erhält. Am Mittwoch sei die Information an die Ausländerbehörde weitergegeben worden. Warum die Familie trotzdem abgeschoben wurde, konnte sich auch die LAGesSo-Amtsleiterin nicht erklären.

Der Familie, die sich seit geraumer Zeit in Deutschland aufhalte, sei letztmalig am 1. April die Abschiebung angekündigt worden, verteidigt die Innenverwaltung die Abschiebung. Die Familie habe dann versucht, vor dem Verwaltungsgericht die weitere Duldung zu erreichen und sich hierbei auf „Traumatisierung auslösende Ereignisse“ während des Krieges berufen. Das Verwaltungsgericht Berlin habe daraufhin am 25. April den Antrag zurückgewiesen. Grund: Es bestünden „Zweifel am Wahrheitsgehalt“. Angesichts der „vom Verwaltungsgericht bestätigten Zweifel an der Ausreisebereitschaft und der erfolglos verstrichenen Ausreisepflicht war die Ausländerbehörde gesetzlich verpflichtet, die Familie abzuschieben“, hieß es in der Innenverwaltung.

Die Anwältin der Familie, Ellen Apitz, findet es „ungeheuerlich“, wie die Behörde vorgegangen ist. Sie beobachte, dass die Ausländerbehörde „verschärft“ vorgehe, wenn es um die Aufenthaltsbefugnis von Flüchtlingen aus Ex-Jugoslawien geht. „Das sind drei Beamte, die sehr restriktiv agieren – ohne Rücksicht auf die Betroffenen und die Interessen des Landes. Schließlich kostet jede Zwangsabschiebung viel Geld.“ Es seien insbesondere der Leiter der Abteilung für Abschiebung sowie eine Mitarbeiterin, über deren Schreibtisch alle Anträge auf Aufenthaltsbefugnis gehen. Seit Dezember seien hunderte Anträge auf Aufenthaltsbefugnis traumatisierter bosnischer Flüchtlinge abgelehnt worden, obwohl allen ein ärztliches Attest beigefügt war. „Doch die Mitarbeiterin sucht gezielt nach Widersprüchen in den Anträgen. Die Atteste interessieren sie gar nicht“, sagt die Anwältin.

Wie Ellen Apitz gestern Nachmittag mitteilte, werde Zuhra Ukic, die bei Verwandten untergeschlüpft ist, eine freiwillige Rückkehr ermöglicht. „Innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen soll sie freiwillig in ihre Heimat reisen“, sagt Apitz. Damit kann sie weiterhin in EU-Länder einreisen.

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