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Berlin: Abschied ohne Pensionsanspruch

Staatssekretäre werden nicht mehr so üppig versorgt

Jeder Senator steht und fällt mit der Qualität seines Staatssekretärs. Zwischen Kultursenator Thomas Flierl und seiner Amtschefin Krista Tebbe stimmt die Chemie nicht. Von Unterschieden im Arbeitsstil und fachlicher Sicht ist die Rede. Deshalb muss Krista Tebbe nach nur gut einem Jahr wieder gehen. Flierl besorgte sich dafür den nötigen Senatsbeschluss. Über die Nachfolge schweigt er sich aus, er ist auf der Suche.

Staatssekretärin Tebbe wird zum 31. März ohne Anspruch auf Versorgungsbezüge entlassen, denn sie ist noch Beamtin auf Probe. Allerdings kommt sie in den Genuss des höchstmöglichen Übergangsgeldes. Da die frühere Kreuzberger Kunstamtsleiterin elf Jahre Angestellte im öffentlichen Dienst war, erhält sie ab April noch sechs Monate ihre vollen Bezüge. Tritt sie in dieser Zeit einen neuen Job an, wird das Übergangsgeld voll auf die neuen Einkünfte angerechnet. Die Dauer der Fortzahlung der Amtsbezüge richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Wer nur ein Jahr gedient hat, bekommt nichts.

Der Fall Tebbe zeigt beispielhaft die komplizierte Regelung für Staatssekretäre. Die früher üppige Versorgung ist seit 1999 durch Bundesrechtsvorschriften gekappt. Seither müssen Staatssekretäre wie alle Beamten zwei Jahre auf Probe dienen. Die Probezeit entfällt, wenn sie schon vor dem Amtsantritt Beamte waren. Sie kann verkürzt werden, wenn ein Staatssekretär als Angestellter im öffentlichen Dienst eine vergleichbar verantwortungsvolle Tätigkeit hatte. Im Herbst musste die von Wirtschaftssenator Harald Wolf (PDS) ausgeguckte Staatssekretärin Esther Schröder noch vor dem Amtsantritt wieder gehen, weil sie die Probezeit nicht akzeptieren wollte.

Von den 16 Staatssekretären im Berliner Senat sind nach Auskunft der Innenverwaltung derzeit drei Beamte auf Probe, nämlich Frau Tebbe, Flierls Wissenschaftsstaatssekretär Peer Pasternack und Susanne Ahlers (Arbeit und Frauen) bei Wirtschaftssenator Harald Wolf. Alle anderen waren schon Beamte oder sind inzwischen Beamte auf Lebenszeit. So hatte Senatskanzleichef André Schmitz als früherer Verwaltungschef der Deutschen Oper Berlin eine verkürzte Probezeit.

Auch Staatssekretäre im Beamtenstatus auf Lebenszeit können entlassen werden. Erst wenn sie fünf Jahre Beamte sind, werden sie mit Pensionsanspruch in den einstweiligen Ruhestand geschickt. Dann erhalten sie eine Sofortpension in Höhe von 75 Prozent ihrer Staatssekretärsbezüge, je nach Dauer ihrer Amtszeit jedoch längstens für drei Jahre.

Staatssekretäre werden von der Regierung ernannt und entlassen beziehungsweise in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Sie werden in Berlin traditionell bescheiden nach der Besoldungsgruppe B 7 besoldet. Das sind monatlich rund 7350 Euro für Verheiratete (plus 114 Euro pro Kind). In Brandenburg gilt zum Beispiel die Besoldungsgruppe B 9, in Hamburg B 10. Der Senat geizt im Übrigen heute mit der Zahl der Staatssekretäre. Der Protokollchef und der Senatssprecher sind keine mehr; sie werden geringer bezahlt.

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