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Absurdistan: Schwarzfahren und dessen Wirkung auf den Justizetat

Auch im feinsten Rechtsstaat steckt immer irgendwo ein Stück Absurdistan. 134,75 Euro kostet es die Landeskasse pro Tag, einen dauerhaft zahlungsunfähigen Schwarzfahrer im Gefängnis unterzubringen.

Das ist nicht nur rausgeschmissenes Geld, sondern auch als Strafe völlig unangemessen – doch es liegt nun einmal in der Logik des Systems, das ohne solche finalen Sanktionen anscheinend nicht funktioniert.

Die Opposition will nun diese Logik durchbrechen und Schwarzfahren nur noch als Ordnungswidrigkeit werten – das würde die Gefängnisse und den Justizhaushalt entlasten. Doch die Verkehrsunternehmen fürchten um ihre Einnahmen, weil es dann keine Möglichkeit mehr gäbe, ertappte Schwarzfahrer festzuhalten. Dass die Justiz das ersparte Geld an die BVG überweist, ist in der Tat nicht zu erwarten.

Doch stimmt die Prämisse? Gibt es diese abgebrühten Fahrgäste wirklich, die ihre Zahlungsbereitschaft davon abhängig machen, ob Schwarzfahren eine Straftat ist oder nicht? Es wäre einen Versuch wert. Die, die ohnehin kein Geld haben, zahlen ohne Gefängnis sicher nicht. Aber mit eben auch nicht.

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