zum Hauptinhalt

Berlin: Acht Jahre Haft für Tötung der Ehefrau

Jahrelang hatte Frührentner Klaus D. seine schwer kranke Ehefrau zu Hause gepflegt.

Jahrelang hatte Frührentner Klaus D. seine schwer kranke Ehefrau zu Hause gepflegt. Weil er das nach 40 Jahren Ehe für seine Pflicht hielt. Bis er sie an einem Morgen im letzten November tötete. „Wir kennen keinen konkreten Anlass, warum er sich im Anschluss an die Pflege über die Frau hermachte“, hieß es gestern im Urteil des Berliner Landgerichts. Fest stehe aber: „Er handelte gezielt und mit enormer Brutalität.“ Wegen Totschlags wurde der 62jährige Mann aus Reinickendorf zu acht Jahren Haft verurteilt.

Die 61-jährige Renate D. litt an einer Nervenkrankheit. Zuletzt war sie erblindet, konnte sich kaum bewegen und musste über eine Magensonde ernährt werden. Ihr Ehemann hatte auf professionelle Hilfe bei der Pflege verzichtet. „Nach und nach war er überfordert“, sagte der Vorsitzende Richter. Als eine Art Ausweichmechanismus habe der Rentner in den Monaten vor der Tat in „Clärchens Ballhaus“ Frauenbekanntschaften gesucht. Eine zunächst harmonische Beziehung ging allerdings wieder in die Brüche. Weil Klaus D. wie in der Ehe das Sagen haben wollte, hieß es im Urteil.

In der Nacht vor den tödlichen Misshandlungen hatte der Rentner im Tanzlokal vergeblich weiblichen Ersatz gesucht. Als er stark angetrunken nach Hause kam, telefonierte er noch mit seiner Ex-Freundin. Sie ließ ihn wieder abblitzen. Kurz danach versorgte er wie gewohnt seine Frau. Dann aber schlug er die Hilflose, würgte sie und drückte ihr Stoff ins Gesicht. Sein Angriffsziel war ausschließlich ihr Kopf.

Klaus D. habe sich zwar in einer unerfreulichen Situation befunden und sei in jener Nacht durch Alkohol in seiner Steuerungsfähigkeit stark vermindert gewesen, befand das Gericht. Andererseits aber sei er brutal gegen ein wehrloses Opfer vorgegangen. „Sie konnte nicht einmal schreien.“ Das Urteil nahm der Rentner ohne Regung auf. Im Prozess hatte er die Verantwortung für den Tod seiner Ehefrau übernommen, sich aber auf Erinnerungslücken berufen. K. G.

-

Zur Startseite