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Berlin: Ärzte schicken Patienten nach Hause Streit um Honorare für ambulante Operationen

Wieder wird ein Honorarstreit zwischen Ärzten und Krankenkassen über die Patienten ausgetragen. Diesmal trifft es Versicherte der Ersatz-, Betriebs- oder Innungskrankenkassen, die sich bei einem niedergelassenen Chirurgen in Berlin ambulant operieren lassen wollen.

Wieder wird ein Honorarstreit zwischen Ärzten und Krankenkassen über die Patienten ausgetragen. Diesmal trifft es Versicherte der Ersatz-, Betriebs- oder Innungskrankenkassen, die sich bei einem niedergelassenen Chirurgen in Berlin ambulant operieren lassen wollen. Allein über die Ersatzkassen, wie Barmer, Techniker- und Angestelltenkasse, die in der Stadt über eine Million Versicherte haben, werden jährlich rund 15 000 solcher Operationen abgerechnet.

Da man sich nicht auf eine Neuauflage des am 31. März ausgelaufenen Honorarvertrages für aufwändige ambulante Eingriffe – zum Beispiel Operationen des Grauen Stars am Auge, gynäkologische Eingriffe oder Bauchhöhlenspiegelungen – einigen konnte, schicken viele Ärzte ihre bereits bestellten Patienten seit dem gestrigen Montag wieder nach Hause.

Nur dann, wenn diese eine Kostenübernahme-Erklärung ihrer Kasse vorlegen können, werde man sie operieren, sagt Ansgar Pett, Vorsitzender des Berliner Landesverbandes ambulantes Operieren, dem rund 200 Ärzte angehören. Und diese Kosten sollen auch die bisherige Sonderförderung für aufwändigere Eingriffe beinhalten. „Die wollen uns die Kassen plötzlich vorenthalten.“ Nur mit der AOK haben man sich geeinigt.

Eine solche Übernahmeerklärung werde man nicht unterschreiben, sagt dagegen der Chef des Berliner Ersatzkassenverbandes, Karl-Heinz Resch. „Wir haben den Ärzten die Entgelte angeboten, die schon vor einem Jahr gezahlt wurden.“ Am 20. April wolle man mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) weiterverhandeln, sagt Resch.

Den Patienten bleibt nur zu warten, bis man sich geeinigt hat, oder aber – und dazu raten auch Krankenkassen – sich in einem Krankenhaus stationär operieren zu lassen. Denn diese sind nach KV-Angaben von dem Streit nicht betroffen. Dort müssten dann auch dringende ambulante Operationen ausgeführt werden, sagt Berufsvertreter Pett. „Da ist es für die Krankenkassen aber viel teurer.“

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