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Ärztebedarf: Planung und Aussichten

BEDARFSPLANUNGGrundsätzlich dürfen sich Ärzte mit ihrer Praxis niederlassen, wo sie wollen. Allerdings ist diese Freiheit durch die so genannte Bedarfsplanung eingeschränkt.

BEDARFSPLANUNG

Grundsätzlich dürfen sich Ärzte mit ihrer Praxis niederlassen, wo sie wollen. Allerdings ist diese Freiheit durch die so genannte Bedarfsplanung eingeschränkt. Sie wurde 1993 eingeführt, um in überversorgten Regionen weitere Niederlassungen zu verhindern. Seither dürfen Ärzte und Psychotherapeuten sich nur noch dort neu nieder- oder anstellen lassen, wo es für ihre Berufsgruppe auch einen freien Arztsitz gibt. Ob ein Bezirk „offen“ oder „gesperrt“ ist, legt der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen regelmäßig fest.

Berlin ist seit Mitte 2003 ein einheitlicher Bedarfsplanungsbezirk. Das Über- oder Unterangebot von Ärzten in den verschiedenen Bezirken ist deshalb von den Planern kaum zu beeinflussen

AUSSICHTEN

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hat den Kommunen versprochen, ihnen mit einem neuen Versorgungsgesetz die Möglichkeit zu flexiblerer und kleinräumigerer Bedarfsplanung zu geben. Außerdem soll sich der zugestandene Ärztebedarf nicht mehr allein nach der Zahl der Einwohner, sondern künftig auch nach der Altersstruktur richten. raw

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