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Georg Pazderski und Beatrix von Storch sind Doppelspitze vom AfD-Landesverband Berlin

© Thilo Rückeis

AfD Berlin: Landesvorstandswahl soll zum Teil wiederholt werden

Die Wahl von fünf Beisitzern ist laut einem Urteil des des AfD-Landesschiedsgericht ungültig. Die Parteispitze protestiert.

Die Berliner AfD soll einen Teil ihrer Landesvorstandswahl, die im Januar 2016 stattgefunden hat, wegen Unregelmäßigkeiten wiederholen. Das geht aus einem Urteil des AfD-Landesschiedsgericht hervor, das der Parteispitze bereits seit etwa zwei Wochen vorliegt und über das zuerst das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet hat. Die Wahl der beiden Landesvorsitzenden Beatrix von Storch und Georg Pazderski, die auf dem damaligen Landesparteitag den früheren Landeschef Günter Brinker nach einer Kampfabstimmung abgelöst hatten, soll von dem Urteil nicht betroffen sein.

„Es stimmt, dass dieses Urteil vorliegt“, bestätigte AfD-Sprecher Ronald Gläser am Freitag dem Tagesspiegel. Es sei aber noch nicht rechtskräftig, sagte Gläser. Demnach ist die Wahl von fünf Beisitzern, zu denen auch Gläser gehört, ungültig und muss wiederholt werden. Insgesamt soll es laut „Focus“ in sieben von zehn Wahlgängen zu so gravierenden Fehlern gekommen sein, „dass der Anfechtung statt gegeben werden muss“.

Geklagt hatten zwei nicht bekannte Parteimitglieder. Gläser nannte das Urteil eine „klare Fehlentscheidung“ und kündigte an, dass der Landesvorstand alle weiteren rechtliche Schritte in Anspruch nehmen wolle. „Das Urteil schließt zwar eine Berufung aus, aber wir wollen eine Revision bei der nächsthöheren Instanz erreichen“, sagte Gläser.

Aufklärung verschleppt

Möglich wäre dann der Gang vor das AfD-Bundesschiedsgericht oder sogar ein ordentliches Gericht. Letzteres gilt aber als sehr ungewöhnlicher Schritt. Landesschiedsgerichte sind parteiinterne Schlichtungsinstrumente, an deren Urteile die Partei gebunden ist. Die Mitglieder des Schiedsgerichts sind zwar Parteimitglieder, aber meist Juristen und sollen möglichst unabhängig entscheiden. Sie gelten damit als Hüter der Parteisatzung. Gläser kritisiert den Beschluss dennoch heftig: „Das Gericht hat die Fakten nicht groß geprüft, sondern nur die Fehler aufgelistet.“ Dabei habe man unterschlagen, dass die Unregelmäßigkeiten keine Auswirkungen auf den Ausgang der Wahlen gehabt hätten – weder bei der Wahl der Landesvorsitzenden, noch bei den Beisitzer-Wahlen.

Laut „Focus“ empfiehlt das Gericht der Parteispitze, „die Entscheidung allen Mitgliedern per E-Mail zukommen zu lassen“. Weiter schreibt das Blatt, es würden E-Mails vorliegen, die beweisen, dass Pazderski und von Storch die Aufklärung der Affäre über Monate systematisch verschleppt hätten. Beiden Politikern werden Ambitionen auf eine Bundestagskandidatur nachgesagt. Die Partei will Anfang März die Listenplätze vergeben.

„Hier wird nichts vertuscht“

Zur Frage, ob die AfD die Angelegenheit systematisch aufklärt, sagte Gläser: „Hier wird nichts vertuscht.“ Er kündigte aber an, dass man das Urteil auch nicht vollständig verschicken werde. „Solche Grundsatzurteile werden ja auch nicht von anderen Parteien verschickt.“ Warum die Partei aber nicht einmal eine Stellungnahme veröffentlichte, wollte Gläser nicht sagen.

Schon kurz nach der Vorstandswahl im Januar 2016 waren Anschuldigungen kursiert. Eine Woche nach der Wahl wurde gegen zwei Mitglieder ein Parteiausschlussverfahren wegen des Verdachts der Wahlfälschung eingeleitet. Zudem legte der damalige Vize-Landesvorsitzende Götz Frömming sein Amt nieder. Wenig später forderte die Partei einen Graphologen an, der überprüfen sollte, ob mehrere Stimmzettel mit derselben Handschrift ausgefüllt worden waren.

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