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Berlin: Airlines kämpfen weiter für Tempelhof

Klage gegen Schließungsbeschluss eingereicht

Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben gestern Cirrus Airlines und SN Brussels Airlines Klage gegen den Schließungsbescheid für den Flughafen Tempelhof erhoben. Sie befürchten Kapazitätsengpässe in Tegel und Wettbewerbsnachteile in Schönefeld. Die schon vor einiger Zeit eingereichten Klagen von Bizair, InterSky und Luftfahrtgesellschaft Walter bestehen weiter. Nach dem neuen Bescheid der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung soll Tempelhof zum 31. Oktober 2007 geschlossen werden. Auch European Air Express wird in Kürze juristische Schritte einleiten, kündigte der Sprecher der Kläger, Bernhard Liscutin, an.

Die dba wird dagegen nach Übernahme durch die Air Berlin mit ihren Köln/Bonn-Flügen nach Tegel zurückkehren. Damit sei die Argumentation gegen die betriebswirtschaftlichen Darlegungen der Flughafengesellschaft schwieriger geworden, räumte Liscutin ein. Dagegen sehen die Airlines trotz des juristisch ebenfalls umstrittenen Baus eines neuen Terminals in Tegel Kapazitätsengpässe. Zu den Spitzenzeiten gebe es keine Start- und Landefenster mehr, auf dem Vorfeld mangele es an Abstellpositionen. Ein Wachstum sei so ausgeschlossen.

Für die Geschäftsflieger ist der geforderte Umzug „auf die Baustelle“ in Schönefeld-Süd wegen der Konkurrenz durch die weiter in Tegel operierende Lufthansa unvertretbar, sagte Bizair-Chef Andreas Peter. Die Kläger fordern, Tempelhof bis zu der für Ende 2011 geplanten Eröffnung des neuen Flughafens BBI in Schönefeld offen zu lassen. Einen Betrieb des City Airports für Businessjets über die BBI-Eröffnung hinaus, wie kürzlich von Bahnchef Hartmut Mehdorn ins Gespräch gebracht, halten Liscutin und Peter dagegen für wirtschaftlich unrealistisch.

Flughafen-Sprecher Eberhard Elie wies die Bedenken der Airlines zurück. Das neue Terminal Ost in Tegel werde planmäßig Ende März fertiggestellt. Abstellplätze und Flugkapazitäten werde es genug geben. Bis zum 15. Dezember muss die Flughafengesellschaft den Gesellschaften adäquaten Ersatz nachweisen, so der Senatsbescheid. du-

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