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Kontrolle rund um die Uhr. Die ist möglich mit einer elektronische Fußfessel.

© dpa

Akku der Fußfessel leer: Verurteilter erneut vor Gericht

Eine elektronische Fußfessel bringt einen verurteilten Räuber erneut vor Gericht. Der Verurteilte hatte den Akku nicht regelmäßig aufgeladen. Nun muss er womöglich erneut ins Gefängnis.

Der Räuber schnappte nach Luft, als man ihm bei seiner letzten Haftentlassung in Bayern eine elektronische Fußfessel anlegte. „Wieso muss ich das tragen? Ich habe es nicht verstanden, ich habe mich geschämt“, stöhnte Rudolf B., 31 Jahre alt, jetzt vor einem Amtsgericht. In 87 Fällen hatte er, der seit April 2013 frei ist und unter Führungsaufsicht steht, gegen Auflagen verstoßen. Vor allem war es die Fußfessel, die ihn erneut auf die Anklagebank brachte. Rudolf B. gab alle Vorwürfe zu. Er klagte: „Der Akku muss täglich ein bis zwei Stunden aufgeladen werden, ich war damit überfordert.“

Die elektronische Fußfessel soll Kontrolle rund um die Uhr sicherstellen – um frühere Opfer vor erneuten Übergriffen zu schützen, um vor allem notorische Sexualtäter davon abzuhalten, wieder eine Tat zu begehen. In Berlin gibt es erst einen Mann, der seit Dezember als ehemaliger Strafgefangener mit der elektronischen Fessel unterwegs sein muss. Der 62-Jährige hatte zuletzt wegen gefährlicher Körperverletzung 14 Jahre in Haft und anschließender Sicherungsverwahrung gesessen. Seit 1970 beging er Straftaten. Opfer waren mehrmals Frauen aus seinem Bekanntenkreis.

Leerer Akku löste regelmäßig Alarm aus

Rudolf B. ist zwar vielfach vorbestraft und verbüßte zuletzt siebeneinhalb Jahre Haft, doch seine Gewalt richtete sich nie gegen Kinder oder Frauen. Die Justiz in Nürnberg-Fürth aber entschied, dass er nur mit Fußfessel in die Bewährungszeit entlassen wird. Es zog ihn sofort nach Berlin. „Wegen einer Freundin“, sagt der kahlköpfige B. im jetzigen Prozess. Aber er habe sich für die Fessel oberhalb des Knöchels sehr geschämt. „Ich befürchtete, man hält mich für einen Sextäter.“

Immer wieder löste er durch den nicht aufgeladenen Akku einen Alarm bei der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Bad Vilbel (Hessen) aus. Im Juni kam er in Haft, nach zehn Tagen aber wieder frei. Er gelobte Besserung. Es änderte sich nichts. Seit Dezember sitzt er wegen Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht in U-Haft. Bis zu drei Jahre Haft drohen. B. stecke in einem Dilemma, sagte sein Bewährungshelfer. „Er schafft es nicht, ist überfordert, für Menschen wie ihn ist eine Fußfessel nicht geeignet.“ Das Gericht entschied: Vor einem Urteil soll er psychiatrisch begutachtet werden.

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