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Alex-Schläger wird zum Politikum: Fall Jonny K. wird jetzt in Istanbul verhandelt

Verwirrung bezüglich der Staatsangehörigkeit des mutmaßlichen Täters Onur U. im Fall Jonny K. Jetzt nimmt sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich des Themas bei seinen Unterredungen in der Türkei in Ankara an.

Der Fall des mutmaßlichen Gewalttäters Onur U., der an der tödlichen Prügelattacke vom Berliner Alexanderplatz beteiligt gewesen sein soll, beschäftigt jetzt auch die Innenminister Deutschlands und der Türkei. Er werde das Thema bei seinen Unterredungen in Ankara ansprechen, sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich in Istanbul. Es handele sich um ein „schwieriges Thema, weil offensichtlich ein Verdächtiger nicht ausgeliefert wird“. Friedrich räumte ein, auch er wisse nicht genau, welche Staatsbürgerschaft Onur U. besitze. „Alle zwei Wochen erhalte ich eine neue Wasserstandsmeldung“, sagte der CSU-Politiker.

Im Berliner Einwohnerregister ist der Verdächtige nach Angaben der Senatsbehörde für Inneres nach wie vor als deutscher Staatsbürger eingetragen. „Unser Stand ist, dass Onur U. deutscher Staatsbürger ist“, sagt auch Martin Steltner, Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Offiziell sei auch noch kein Rechtshilfeersuchen eingegangen, man wisse aber davon und werde es dann gegebenenfalls prüfen. In Justizkreisen heißt es, dass auch eine freiwillige Rückkehr U.’s nach Deutschland nicht ausgeschlossen sei, da er permanent mit den Behörden über Sonderbedingungen verhandele. Dabei könnte es sich zum Beispiel um eine Verschonung von der U-Haft handeln.

Friedrich kommt am Donnerstag in Ankara mit seinem türkischen Amtskollegen Muammer Güler zusammen. Am Mittwoch war ein Treffen mit dem für die Auslandstürken zuständigen Vizepremier Bekir Bozdag geplant.

Onur U. hatte sich nach dem tödlichen Angriff auf Jonny K. in die Türkei abgesetzt. Laut der Zeitung „Hürriyet“ soll U. im westtürkischen Izmir untergetaucht sein. Wie bereits berichtet, stellten die türkischen Behörden einen Haftbefehl gegen ihn aus, da sich herausgestellt haben soll, dass U. türkischer Staatsbürger ist. Türkische Konsularkreise in Deutschland bestätigten, dass Onur U. bereits vor seiner Flucht eine doppelte Staatsbürgerschaft gehabt haben soll. Zwar gibt es schon einen deutschen Haftbefehl, doch gilt dieser nur für EU-Länder.

Bundesinnenminister Friedrich sagte in Istanbul, der Fall Onur U. habe ihn in der Ablehnung der doppelten Staatsbürgerschaft bestärkt. Mit einem Doppelpass könne sich ein mutmaßlicher Straftäter „aussuchen, wo man besser fährt und was gerade am besten passt“. Ob der Doppel-Pass für Onur U. rechtmäßig ist, ist derzeit noch nicht klar. Die türkischen Behörden wollten sich auf Nachfrage nicht zu dem Fall äußern. Im türkischen Außenministerium hieß es, man nehme zu „Informationen über den persönlichen Status“ von Einzelpersonen keine Stellung.

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