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alkohol testkauf

© ddp

Alkoholmissbrauch: Jugendlichen wird immer wieder Schnaps verkauft

Meldungen über sturzbetrunkene Kinder und Jugendliche gehören fast zum Alltag in Berlin. Der Tagesspiegel wies nach, dass 15-Jährigen ohne Probleme Alkohol verkauft wird. Jetzt wird ermittelt - gegen die Zeitung.

Montagnachmittag, ein Spielplatz in Rosenthal. Ein 14-Jähriger ist so schwer betrunken, dass er ins Gebüsch stürzt und nicht mehr aufstehen kann. Anwohner rufen die Polizei, die Feuerwehr wird alarmiert, der Junge kommt ins Krankenhaus. Die Polizei teilt schließlich in einer Pressemitteilung am Dienstag mit: „Woher der Alkohol stammte, ist derzeit unbekannt.“

So geht das Tag für Tag, in dieser Reihenfolge: Jugendliche, Suff, ab in die Klinik. Und fast immer steht der Satz dabei, dass man nicht wisse, woher die Jugendlichen die Wodkaflaschen, Sektpullen oder Bierkisten haben. Nun: Es ist gar nicht so schwer, das weiß auch der Tagesspiegel. Vor einem Monat testete eine 15-jährige Praktikantin – zusammen mit einer Redakteurin –, ob es wirklich so leicht ist, Alkohol zu kaufen, ohne nach dem Ausweis gefragt zu werden. Und siehe da: In zwei Fällen zögerten die Verkäufer nicht, dem Mädchen – verbotenerweise – Schnaps zu verkaufen. Nur in einem Supermarkt wollte der Verkäufer den Personalausweis sehen. Unter der Überschrift "Jugendschutz im Test – Zwei Flaschen Wodka für eine 15-Jährige" berichteten wir darüber.

Nun ermittelt das Landeskriminalamt gegen den Tagesspiegel, weil er gegen den Jugendschutz verstoßen haben soll. „Es besteht der Verdacht, dass die 15-Jährige Testkäufe durchgeführt hat“, heißt es in dem Schreiben des LKA. Und Testkäufe sind immer rechtswidrig, sagt der Wirtschaftsstadtrat von Charlottenburg- Wilmersdorf, Marc Schulte (SPD). Sein Ordnungsamt hatte dem LKA den Artikel geschickt, „mit der Bitte um Prüfung, ob etwas unternommen werden kann“. Nach diesem „Ermittlungsersuchen“ hatte das LKA keinen Ermessensspielraum mehr, sagte ein Sprecher.

Von alleine hätte die Polizei kein Verfahren eingeleitet. Der Artikel sei „in der Behördenleitung“ gelesen worden, hieß es im Polizeipräsidium – dort ließ man den Wodkakauf als Pressefreiheit durchgehen. Stadtrat Schulte hingegen sagt: „Testkäufe sind eine Ordnungswidrigkeit.“ Das gelte auch für Zeitungen.

Schon bei der Grünen Woche auf dem Messegelände – in Charlottenburg – wurden zwei Privatfernsehsender mit Ermittlungen überzogen, die auf der Messe ebenfalls Jugendliche zu Testkäufen losgeschickt haben. Einer der Sender hat 500 Euro Buße bezahlt, der andere Widerspruch eingelegt und kam damit durch. „Wir konnten bei der Anhörung nachweisen, dass der Jugendliche den Alkohol nicht trinken konnte“, sagte eine Juristin des Senders. Bei unserem Testkauf ist die Tagesspiegel-Redakteurin bei der Übergabe dazwischengegangen und hat die Flasche zurückgegeben – ungeöffnet.

Charlottenburgs Stadtrat Schulte verweist auf seine Erfolge beim Kampf gegen den Alkohol. So habe man am Kurfürstendamm Jugendliche befragt, die mit Alkoholflaschen zu sehen waren. In einigen Fällen seien dann die Verkäufer ermittelt worden. Zahlen will Schulte jedoch nicht nennen.

Dass es bei der Kontrolle des Jugendschutzes Lücken gibt, zeigt diese Zahl: 1300 Kinder und Jugendliche wurden seit April 2007 in Berlin betrunken aufgegriffen. Mit der Zählung dieser Fälle war begonnen worden, nachdem sich ein 16-Jähriger zu Tode getrunken hatte – in einer Kneipe am Spandauer Damm, in Charlottenburg.

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