Alkoholverkauf an Jugendliche: Ordnungsämter verstärken ihre Nachtpatrouillen
Senat und Personalrat verhandeln über längere Einsatzzeiten für Jugendschutz. Ab Frühjahr sollen wesentlich mehr Mitarbeiter auch in Zivil unterwegs sein.
Berlins Ordnungsämter können den illegalen Verkauf von Alkohol an Jugendliche und das Rauchverbot in der Gastronomie voraussichtlich schon vom Frühjahr dieses Jahres an wesentlich wirksamer kontrollieren. Senat und Hauptpersonalrat stehen offenbar kurz vor einer Vereinbarung, dass künftig alle Außendienstmitarbeiter länger als bis 22 Uhr arbeiten dürfen und auch in Zivil unterwegs sein können. Bisher haben die meisten bezirklichen Ämter für solche Einsätze nur zwei bis drei Bedienstete. Diese sind als „Mitarbeiter mit besonderer Kontrollfunktion“ berechtigt, bis Mitternacht oder länger Lokale und Verkaufsstätten zu überprüfen – und das auch ohne Uniform. Kommt es zur Einigung, stehen in vielen Bezirken künftig 20 bis 30 Bedienstete für solche Kontrollen zur Verfügung. Das Ganze hat aber eine Kehrseite: Nachts eingesetztes Personal wird dann tagsüber fehlen.
„Wir sind auf gutem Wege“, sagte am Mittwoch der Vorsitzende des Hauptpersonalrates für den öffentlichen Dienst, Uwe Januszewski. Die Innenverwaltung wollte sich mit Verweis auf die laufenden Verhandlungen nicht äußern. Auch die Gewerkschaftsseite unterstütze das Ziel, Kontrollgänge in den späten Nachtzeiten zu intensivieren, betonte Januszewski. Vor allem der illegalen Verkauf von Alkohol an Jugendliche lasse sich so besser unterbinden. „Es ist doch klar, dass Einsätze in Discos erst zu solchen Zeiten effektiv sind.“ Bei den Verhandlungen gehe es nun darum, dies „für die Beschäftigten dienstplanmäßig fair zu regeln.“
Berlinweit gibt es rund 430 Ordnungsamtsmitarbeiter, die sich als „Kiezstreifen“ um eine Vielzahl von Aufgaben kümmern – vom Jugendschutz über den Hundekot bis zur Umweltzone und Schneeräumung. Hinzu kommen etwa 300 Parkraumüberwacher. All diese Bediensteten arbeiten bislang in zwei Schichten von 6 bis 14 Uhr oder 14 bis 22 Uhr. Um sie in Zukunft auch später einsetzen zu können, ist eine neue Rahmenvereinbarung nötig. Wird diese getroffen, gilt sie für Kiezstreifen und Parkwächter gleichermaßen – den Bezirken ist aber vor allem daran gelegen, ihre Streifen auch in den späten Nachtstunden einsetzen zu können.
Die Ordnungsstadträte von Charlottenburg und Pankow, Marc Schulte (SPD) und Jens-Holger Kirchner (Grüne) würden diese Möglichkeit „absolut begrüßen“, so beide. „Dann können wir endlich mit mehr Kräften nächtliche Schwerpunktaktionen planen“, freut sich Marc Schulte. Und Jens-Holger Kirchner ergänzt, das Kneipenleben fange eben erst spät an. „Es ist doch Quatsch, dass wir ausgerechnet dann die meisten unserer Leute nach Hause schicken müssen.“
Mit gemischten Gefühlen sieht der Ordnungsstadtrat von Kreuzberg/Friedrichshain, Peter Beckers (SPD), der Ausweitung der Einsatzzeiten entgegen. Zwar hält auch er sie für geboten, doch zugleich verweist er „auf die Personalnot“ der Ämter. „Setze ich einen Außendienstler bis Mitternacht ein, fehlt er mir, um Jogger tagsüber vor unangeleinten Hunden zu schützen.“ Man sollte folglich nicht „ zu hohe Erwartungen“ in die geplante Neuregelung setzen. Der Hauptpersonalrat will deshalb bei den laufenden Verhandlungen durchsetzen, „dass der künftige Personalbedarf neu ermittelt wird.“
Dass mehr Kontrolleure künftig auch in Zivil losziehen sollen, halten alle drei Stadträte für sinnvoll. „Wenn zwei Uniformierte eine Kneipe betreten, werden sie doch schon feindlich angeguckt“, sagt Jens-Holger Kirchner in Pankow. Die von Senat und Personalrat gemeinsam festgesetzte Kleiderordnung sieht dies aber bislang für fast alle Einsätze vor.
Berlins Fachstelle für Suchtprävention hofft auf eine schnelle Einigung der Verhandlungspartner. Die Auflagen des Jugendschutzes müssten dringend stärker überwacht werden. Das zeige die „stark steigende Zahl“ der aufgegriffenen alkoholisierten Kinder und Jugendlichen. Im Jahr 2009 waren es rund 1930.
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