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Bei Testkäufen bekamen Jugendliche in neun von zehn Fällen Alkohol.

© dpa

Alkoholverkauf in Tempelhof-Schöneberg: Schnaps für Jugendliche? In Berlin kein Problem!

Beim Kauf von Alkoholika gibt es strenge Jugendschutzgesetze. Bei Testkäufen erhielten Jugendliche in Tempelhof trotzdem problemlos Bier und Spirituosen.

Für Jugendliche ist es oft kein Problem, harten Alkohol zu kaufen. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat deswegen wieder Jugendliche zu Testkäufen begleitet. Die Ergebnisse sind laut Ordnungsstadtrat Oliver Schworck (SPD) erschreckend: „In fast allen Fällen erhielten die Minderjährigen anstandslos die gewünschten hochprozentigen Getränke“, sagt Schworck. Wie auch schon bei vorangegangenen Aktionen dieser Art hielten sich die Einzelhändler nicht an das Jugendschutzgesetz. Wein und Bier dürfen erst an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden, Spirituosen erst ab 18 Jahren.

Ordnungsstadtrat spricht von "deutlichem Negativtrend"

In neun von zehn Fällen erhielten die Jugendlichen die verlangten Alkoholika. Seit drei Jahren überprüft das bezirkliche Ordnungsamt mit Testkaufaktionen die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. In diesem Jahr wurden Jugendliche in Geschäfte – Spätis, Kioske und Supermärkte – in der Umgebung des S- und U-Bahnhofs Tempelhof geschickt. Die diesjährigen Ergebnisse zeigten „einen deutlichen Negativtrend“, sagte Schworck. „Einige der Ertappten reagierten mit Gleichgültigkeit auf die Kontrollen und Feststellungen. Manchen Einzelhändlern und ihren Mitarbeitern scheint es völlig egal, an wen sie die Spirituosen verkaufen.“

Nicht alle Kassierer können rechnen

Die Kassierer oder Verkäufer hatten vielfältige Ausreden: „Ich kontrolliere eigentlich immer, nur heute nicht“ oder „Der Testkäufer sieht so groß aus, ich war der Meinung, er sei bereits volljährig.“ Entsetzt war Schworck vor allem darüber, dass Jugendliche den Alkohol bekamen, auch wenn sie ihren Ausweis zeigen mussten. „Die Kassierer waren offenbar nicht in der Lage, das Alter zu berechnen. Und das, obwohl an den meisten modernen Kassen das tagesaktuelle Mindestalter angezeigt wird“, sagte der Stadtrat. In allen Fällen leitete das Ordnungsamt nicht nur gegen die Verkäufer, sondern auch gegen die Geschäftsleitungen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Im Wiederholungsfall drohen Geldbußen bis zu 50 000 Euro. Angesichts der Ergebnisse sollen die Kontrollen verstärkt fortgesetzt werden.

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