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Berlin: Alleinerziehende Mutter abgeschoben

Hanusa V. hat vier Kinder zwischen acht und 14 Jahren.

Hanusa V. hat vier Kinder zwischen acht und 14 Jahren. Sie gehen hier zur Schule und leben nun beim Großvater. Denn die Ausländerbehörde hat ihre Mutter nach Sarajewo abgeschoben. Zuvor war die 35Jährige in Abschiebehaft genommen worden. Der Anwalt der alleinerziehenden Mutter und der Flüchtlingsrat protestieren gegen die Abschiebung. „Das ist rechtswidrig“, sagt Anwalt Hartmut Beseler. Das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention untersage die Trennung der Familie. Nach Ansicht des Flüchtlingsrates hat die Ausländerbehörde gegen die Weisung von Innensenator Körting verstoßen, wonach Alleinerziehende nicht inhaftiert werden dürfen und das Kindeswohl im Vordergrund stehen muss. „Alleinerziehende dürfen inhaftiert werden, wenn die Kinder mindestens sieben Jahre alt sind“, sagt hingegen Körtings Sprecherin. Die Ausländerbehörde habe sich korrekt verhalten. clk

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