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Berlin: Alles von vorn: Ausweisung des Imam Yakup T. schwierig

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) wollte Yakup T. so schnell wie möglich ausweisen lassen.

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) wollte Yakup T. so schnell wie möglich ausweisen lassen. Der frühere Imam der Kreuzberger MevlanaMoschee soll Hetzreden gehalten haben. Nun wird das Verfahren neu aufgerollt, weil das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag der Innenbehörde auf Ausweisung abgelehnt hat.

„Es geht von vorne los“, sagt Björn Schaefer, Sprecher des Verwaltungsgerichts. Über Dauer und Ausgang des Verfahrens aber könne man nur spekulieren. Klar ist lediglich: Die Kammer muss unter anderen Vorzeichen entscheiden. Denn die Karlsruher Richter bezweifelten, dass ein öffentliches Interesse daran besteht, T. sofort auszuweisen. Bei jemandem, der so lange in Deutschland lebe, sei „eine genaue Prüfung“ notwendig. Die Begründungen der Innenbehörde, die die Berliner Verwaltungsgerichte noch bestätigt hatten, waren den Richtern zu dürftig.

In Körtings Innenverwaltung kommentiert man die Entscheidung nur knapp. „Wir werden genau prüfen, wie wir weiter verfahren“, sagt Sprecher Martin Steltner. Intern ist zu hören, dass man die Eilausweisung T.’s möglicherweise aufgebe. Es gibt bislang keine neuen, schlagkräftigeren Belege für Gefahr, die von T. ausgehen soll. Körting hatte einen Beitrag des ZDF-Magazins „Frontal“ zum Anlass genommen, die Ausweisung in die Wege zu leiten. Demnach bekamen Gläubige von „Höllenfeuer“ und von stinkenden Deutschen und ihrer Nutzlosigkeit zu hören.

Sollte die Innenbehördevon der Eilausweisung absehen oder erneut scheitern, wird ein übliches jahrelanges Klageverfahren wahrscheinlich. mne

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