zum Hauptinhalt

Berlin: Allianz der Nord-Länder bei Sicherungsverwahrung Interesse für Vorschlag aus Berlin und Brandenburg

Potsdam/Berlin - Brandenburg und Berlin können sich nicht auf einen gemeinsamen Standort für Häftlinge einigen, nun zeichnet sich bei der Unterbringung von Sicherungsverwahrten aber eine Allianz der Nordländer ab. Ein gemeinsam von Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) und seiner Berliner Amtskollegin Gisela von der Aue (SPD) Anfang Januar präsentiertes Eckpunktepapier für eine „liberale“ Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern nach Verbüßung der Haftstrafe stößt bei den Landesregierungen von Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern auf breites Interesse.

Potsdam/Berlin - Brandenburg und Berlin können sich nicht auf einen gemeinsamen Standort für Häftlinge einigen, nun zeichnet sich bei der Unterbringung von Sicherungsverwahrten aber eine Allianz der Nordländer ab. Ein gemeinsam von Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) und seiner Berliner Amtskollegin Gisela von der Aue (SPD) Anfang Januar präsentiertes Eckpunktepapier für eine „liberale“ Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern nach Verbüßung der Haftstrafe stößt bei den Landesregierungen von Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern auf breites Interesse. Anfang Februar loteten die „Nordländer" auf Arbeitsebene in Schwerin die Chancen für Zusammenarbeit aus. Grundlage sei das Eckpunktepapier aus Berlin und Brandenburg. Das sagte Schöneburg am Donnerstag in Potsdam. Bereits Anfang April sollen die Gespräche fortgesetzt werden.

Konkrete Absprachen für gemeinsame Standorte, an denen Sicherungsverwahrte untergebracht werden könnten, gibt es bislang nicht. Verabredet wurde eine Bestandsaufnahme, wie viele Verwahrte es derzeit gibt und welche Zahlen für das Jahr 2020 erwartet werden. Damit soll geklärt werden, wie die „Nordländer“ den Vollzug der Sicherungsverwahrung an unterschiedlichen Standorten je nach Bedarf organisieren.

Das Eckpunkte-Papier bezeichnete Schöneburg als „Paradigmenwechsel“, der sich in den neuen Vollzugsgesetzen niederschlagen soll, die derzeit in Berlin und Brandenburg parallel erarbeitet werden. Die Sicherungsverwahrten müssen nach neuen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anders behandelt werden als herkömmliche Gefangene, was die Länder in Zugzwang bringt. Das betrifft die Unterbringung, die sich von einem Knast unterscheiden müsse, und eine intensivere Therapie. Nach bisherigem Stand könnten die Länder die in drei Kategorien eingeteilten Sicherungsverwahrten gemeinsam an unterschiedlichen Standorten unterbringen und besser behandeln.

In Berlin gibt es derzeit 42 Sicherungsverwahrte, bei 54 Inhaftierten ist dies angeordnet. Für 2020 sind 80 Betroffene prognostiziert. In Brandenburg sind es acht Verwahrte, bis 2020 wird mit 20 Personen gerechnet, in Schleswig-Holstein mit 26, in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und in Niedersachsen mit bis zu 70.

Brandenburgs CDU-Landtagsfraktion dagegen wirft der rot-roten Landesregierung vor, die Opfer zu vernachlässigen. Die CDU fordert stattdessen ein Meldesystem, über das Polizei, Kommunen, Opfer und Nachbarn erfahren sollen, wo entlassene Sicherungsverwahrte, Sexualstraftäter und gefährliche Gewaltverbrecher wohnen. Dieses Informationsrecht will die CDU in dem geplanten Sicherungsverwahrungsgesetz des Landes verankern. Justizminister Schöneburg lehnt das ab: „Die Vorschläge der CDU bewirken genau das Gegenteil: Sie führen dazu, dass Straftäter nach verbüßter Haft und nach erfolgreicher Therapie öffentlich an den Pranger gestellt werden.“ Mit Opferschutz habe dies nichts zu tun. Auch die FDP-Rechtsexpertin Linda Teuteberg äußerte Bedenken. Alexander Fröhlich

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false