zum Hauptinhalt

ALLTAG IM SOZIALGERICHT: Einigung auch ohne Urteil

Auch gestern wurden wieder Klagen gegen Jobcenter und Sozialämter vor dem Sozialgericht verhandelt. Zwei Beispiele: FAHRTKOSTEN Mit einer sogenannten „unstreitigen Erledigung“, also mit einer Einigung ohne Urteil, endete gestern ein Verfahren, in dem ein Mann das Jobcenter Pankow verklagt hatte.

Auch gestern wurden wieder Klagen gegen Jobcenter und Sozialämter vor dem Sozialgericht verhandelt. Zwei Beispiele:

FAHRTKOSTEN

Mit einer sogenannten „unstreitigen Erledigung“, also mit einer Einigung ohne Urteil, endete gestern ein Verfahren, in dem ein Mann das Jobcenter Pankow verklagt hatte. Dieses hatte die Übernahme der Fahrtkosten zu seinem in Köln lebenden fünfjährigen Sohn verweigert. Der Richter führte zunächst aus, dass laut einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht das Jobcenter, sondern das Sozialamt, dessen Vertreter ebenfalls vor Gericht geladen war, für die Zahlung zuständig ist. Das Sozialamt erklärte sich dann zur Zahlung bereit; über die zunächst strittige Höhe der Zahlung wollten sich Sozialamt und Kläger selber einigen.

PROVISION

Das Gericht verurteilte gestern die ARGE Potsdam (Jobcenter) zur Zahlung einer Provision in Höhe von 1000 Euro an einen privaten Arbeitsvermittler. Dieser hatte einem Hartz-IVEmpfänger einen Pförtnerjob vermittelt und wollte über einen „ Vermittlungsgutschein“ seine Provision erhalten. Die Behörde war der Auffassung, dass der Arbeitsvertrag vor dem Vorliegen des Gutscheins abgeschlossen war und sie keine Provision zahlen musste. Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Der Arbeitnehmer habe den Vertrag erst nach Vorliegen des Gutscheins unterzeichnet. sik

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false