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Christopher Lauer.

© picture alliance / dpa

Als "Politik-Clown" beleidigt: Christopher Lauer fordert Unterlassungserklärung

Der Abgeordneter Christopher Lauer will sich vom Senat nicht "Clown" nennen lassen. Er fordert eine Unterlassungserklärung, zu Behauptungen, die in einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage enthalten sind.

Der Abgeordnete Christopher Lauer von der Piratenfraktion ist ein zäher Gegner des Senats. Als solcher kündigt er nun eine Neuerung im Berliner Politikbetrieb an: Er fordert eine Unterlassungserklärung zu Behauptungen, die in einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage enthalten sind. Es geht um Lauers Ansinnen, im Dienstgebäude der Innenverwaltung in Mitte Polizeivideos vom Einsatz in der Rigaer Straße einzusehen – im Februar war er dabei von der Polizei auf die Straße gesetzt worden, angeblich, weil er keinen Termin vereinbart hatte.

Innenstaatssekretär Krömer hat sich viel Platz genommen, um die 19 Fragen Lauers zu diesem Vorfall zu beantworten, sachlich „zu 95 Prozent falsch“, wie der Pirat nun sagt. Er ist stolz darauf, dass er die Ausübung seiner Kontrollfunktion als Oppositionsabgeordneter ernst nehme, und in dieser Rolle war er auch am 16. und am 19. Februar im Gebäude in der Klosterstraße erschienen – offenbar erbost darüber, dass man ihm einige Tage vorher mitgeteilt hatte, die Prüfung seines Anliegens werde voraussichtlich zwei Wochen dauern; für ihn reine Hinhaltetaktik.

Dann geht es ins Kleingedruckte

Lauer sagt, er habe am 19. Februar bei der Pförtnerin vorgesprochen, und diese habe den Eindruck erweckt, sie rufe den zuständigen Mitarbeiter an. Tatsächlich aber seien nach zehn Minuten Polizisten erschienen und hätten ihn nach draußen eskortiert. Dabei will er in der Pförtnerloge auch eine offiziell wirkende Anweisung gesehen haben mit dem Inhalt, der Abgeordnete Lauer dürfe auf keinen Fall das Dienstgebäude betreten. Hausverbot? Kein Hausverbot, antwortet Krömer, der auch die Existenz der Anweisung bestreitet.

Lauer habe keinen Termin gehabt, sich aber ausdrücklich geweigert, das Haus zu verlassen – und deshalb habe der Pförtnerdienst die Polizei gerufen. Seltsam spitzfindig wirkt allerdings der isolierte Satz, zudem habe der Fragesteller das Dienstgebäude ja sowohl am 16. wie auch am 19. Februar betreten, „da das Foyer des Alten Stadthauses in Richtung der Klosterstraße mit der Loge des Pförtnerdienstes innerhalb des Dienstgebäudes liegt“. Was offenbar den logischen Schluss nahelegen soll, man habe ihm schon deshalb den Zugang zum Dienstgebäude nicht verweigern können.

Aus der seitenlangen Erbsenzählerei ragt allerdings eine abschließende Passage besonders heraus, in der sich der Autor – vermutlich ein Mitarbeiter des Staatssekretärs – ausführlich mit der Frage auseinandersetzt, ob der Senat es für angemessen halte, dass Krömer seinen Dauer-Kontrahenten Lauer als „Polit-Clown“ beleidigt habe.

Die Videos hat er inzwischen gesehen

Das sei unzutreffend, heißt es darin, denn eine Beleidigung setze voraus, dass der Betroffene in seiner Ehre verletzt werde. „Hierzu müsste sie nach ihrem objektiven Sinngehalt geeignet sein, der betroffenen Person ganz oder teilweise den ethischen, personalen oder sozialen Geltungswert abzusprechen“.

Das sei hier aber nicht der Fall, denn die früher negative Konnotation des Begriffs „Politik-Clown“ habe sich gewandelt, und das gewollt Humorvolle sei „als Instrument zur Gewinnung politischer Aufmerksamkeit mittlerweile anerkannt“. Lauers Kommentar: „Man hätte die Anfrage auch kürzer beantworten können.“ Die Videos hat er inzwischen gesehen. Aber er will nun doch, gewollt humorlos, den Vorgang klären und unterbinden, das der Senat ihn „mit Lügen diffamiert“. Diese Akte, so scheint es, ist noch lange nicht geschlossen.

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