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Berlin: Amt des Spandauer Vize-Bürgermeisters zugesprochen

Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Anspruch der SPD bestätigt, in Spandau auch künftig den Vize-Bezirksbürgermeister zu stellen. Die CDU, die in der Bezirksverordnetenversammlung über die absolute Mehrheit verfügt, hatte auch diesen Posten für sich beansprucht.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Anspruch der SPD bestätigt, in Spandau auch künftig den Vize-Bezirksbürgermeister zu stellen. Die CDU, die in der Bezirksverordnetenversammlung über die absolute Mehrheit verfügt, hatte auch diesen Posten für sich beansprucht. In den Bezirken Neukölln und Reinickendorf, in denen die Christdemokraten bereits Bürgermeister und Vize aus den eigenen Reihen gewählt hat, wird wegen der deutlicheren Mehrheitsverhältnisse mit keinen Konsequenzen aus dem Urteil gerechnet.

Anders als in diesen beiden Bezirken ist die SPD in Spandau mit 19 BVV-Mandaten noch so stark, dass ihr nach dem maßgeblichen Höchstzahlverfahren das Vorschlagsrecht für das zweite Bezirksamtsmitglied zusteht. Deshalb wollen die Sozialdemokraten Jugendstadträtin Ursula Meys auch zur Vizechefin im Rathaus machen. In der konstituierenden Sitzung der Bezirksverordneten am vergangenen Freitag versuchte dagegen die CDU, mit ihrer Mehrheit Kulturstadtrat Gerhard Hanke auf diesen Posten zu wählen. Per Eilverfahren ließ die SPD-Fraktion daraufhin, wie berichtet, die Wahl vom Verwaltungsgericht untersagen.

Klagegegner der Sozialdemokraten ist die Spandauer Bezirksverordnetenversammlung als Institution. Die christdemokratische Fraktion hat nur den Status eines Beigeladenen. In einer vom bezirklichen Rechtsamt ausgearbeiteten Erwiderung hatte der neu gewählte Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Josef Juchem (CDU) gegenüber dem Gericht die Auffassung seiner Partei vertreten.

In ihrem Urteil verpflichtet die 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes die BVV per einstweiliger Anordnung, den stellvertretenden Bürgermeister auf SPD-Vorschlag zu wählen. Abweichungen von dieser Regel seien nur dann zulässig, wenn die Stimmenunterschiede so groß sind, dass der stärksten Fraktion nach dem Höchstzahlverfahren auch der zweite Vorschlag zustehe.

"Die CDU hat vom Gericht die Quittung für ihre engstirnige Machtpolitik bekommen" sagte der SPD-Kreisvorsitzende Swen Schulz. Josef Juchem will sich jetzt mit den Fraktionen über das weitere Vorgehen beraten. Gegen das Urteil ist innerhalb von 14 Tagen eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich, das dann zunächst über deren Zulassung entscheiden müsste. Das sei Sache der CDU, betonte der BVV-Vorsteher. Dort will man den Beschluss zunächst prüfen und dann entscheiden, erklärte Fraktionssprecher Heiko Melzer. Auf jeden Fall werde von seiner Partei eine Lösung "zum Wohle Spandaus" angestrebt.

Auf Reinickendorf, wo die CDU-Mehrheit neben dem Vize-Bürgermeister auch den stellvertretenden BVV-Vorsteher gewählt hat, hat das Urteil keine neue rechtlichen Auswirkungen. Dort hatten die Christdemokraten das Vorschlagsrecht, und die SPD erhob nur einen moralischen Anspruch, sagt der sozialdemokratische Fraktionschef Wolfgang Brennecke. Gleiches gilt für Neukölln, wo sich die Parteien jedoch im Vorfeld einigten und der bisherige, sozialdemokratische Bürgermeister-Stellvertreter Heinz Buschkowsky für seinen Verzicht zusätzliche Kompetenzen als Stadtrat erhielt.

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