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Amtsgericht Berlin-Lichtenberg: Hellersdorferin darf nachts nicht mehr auf Balkon rauchen

Ihr Nachbar fühlte sich gestört und war vor Gericht gezogen. Dort einigten sich die beiden auf einen Vergleich.

Weil ihr Nachbar sich gestört fühlte und vor Gericht zog, darf eine 52-jährige Mieterin in Hellersdorf von 20 bis 6 Uhr nicht mehr auf ihrem Balkon rauchen. Wie die "Bild"-Zeitung berichtete, einigten sich die Frau und der Kläger vor dem Amtsgericht Lichtenberg auf diesen Vergleich. Sollte die Beamtin dagegen verstoßen, drohen ihr 250.000 Euro Geldstrafe oder sechs Monate Gefängnis.

Nach Angaben des Klägers dringe "durch den überwiegend herrschenden Westwind (...) erheblicher Tabakrauch" in seine Wohnung.

Parallelen zu Düsseldorfer Kettenraucher Friedhelm Adolf

Der Fall erinnert an den Düsseldorfer Rechtsstreit des Rauchers Friedhelm Adolf. Dessen Vermieterin hatte dem 78-Jährigen Kettenraucher fristlos gekündigt - nach 40 Jahren. Sie begründete die Kündigung damit, dass der Zigarettenqualm ins Treppenhaus ziehe und so die Nachbarn belästige. Adolf zog vor Gericht und bekam nach Niederlagen vor dem Amts-und Landgericht Düsseldorf schließlich vor dem Bundesgerichtshof Recht - die Kündigung war rechtswidrig. (Tsp)

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