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Berlin: Angeklarter im Baseballschläger-Prozess ließ Gericht und Anwältin warten - er erschien nicht zur Verhandlung

Nun habe er erst recht seinen Glauben daran verloren, dass es noch Werte wie Courage, Sitte und Moral gebe, sagte Jürgen P..

Nun habe er erst recht seinen Glauben daran verloren, dass es noch Werte wie Courage, Sitte und Moral gebe, sagte Jürgen P.. Er war gestern in den Saal der 30. Großen Strafkammer in Tiergarten gekommen, um die Verurteilung von Andreas Pe. und seiner beiden Freunde zu sehen. Doch der Hauptangeklagte erschien nicht zu seinem Prozeß. Ihm wird versuchter Totschlag vorgeworfen, weil er im Februar dieses Jahres zusammen mit zwei Komplizen den Stiefsohn von Jürgen P. mit einem Baseballschläger lebensgefährlich verletzt habe. Marvin P. fiel danach ins Koma.

Sein Stiefvater hatte den Fall danach in die eigene Hand genommen. Als er seinen Stiefsohn mit eingeschlagenem Schädel im Krankenhaus liegen sah, machte er sich voller Wut selbst auf die Suche nach den Tätern. Bei der Mutter eines der drei mutmaßlichen Täter gab er sich als Kripobeamter aus, um in die Wohnung zu gelangen.

Fündig wurde er erst in einer weiteren Wohnung. Er überrumpelte drei Jugendliche, die er für die Täter hielt, legte ihnen Handschellen an und fuhr mit ihnen an das Krankenbett seines Sohns - "als erzieherische Maßnahme". Dann brachte er sie zur Polizei. Im September dieses Jahres kam er für diese Aktion selbst auf die Anklagebank. 450 Mark Geldbuße mus er bezahlen. Sein Stiefsohn hat sich inzwischen weitgehend erholt.

Der 19-jährige Hauptangeklagte ließ sich gestern allerdings nicht sehen. Nach Polizeiangaben vom Beginn dieses Jahres hatte er die Tat gestanden. Der mit voller Wucht geführte Schlag auf den Kopf des Opfers war danach eine Racheaktion für eine Prügelei vom Vortag.

Von der Justizpressestelle war zu erfahren, dass Andreas Pe. trotz der Schwere des Vorwurfes haftverschont war. Deshalb wurde er nicht vorgeführt. "Seine Chancen, in den Knast zu kommen, würden sich deutlich verringern, wenn er erscheinen würde", sagte der Richter zu seiner Anwältin, die daraufhin vorschlug, eine halbe bis dreiviertel Stunde zu warten. Die Anwesenden im Gerichtssaal warteten jedoch vergeblich.

Die Verhandlung wurde nun auf Montag vertagt - nicht nur deshalb, weil der Angeklagte nicht erschienen war. Der gestrige Tag hätte ohnehin für den Prozess nicht ausgereicht, erklärte der Richter. Der Prozess wird voraussichtlich auch dann stattfinden, wenn der Angeklagte wieder nicht erscheint. Allerdings liegt gegen ihn ein Haftbefehl vor, wie die Polizei bestätigte. Dort hieß es, dass er bereits gesucht werde.

suz

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