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Berlin: Angst vor dem Abriss

Nach Urteil gegen Neubau der Zehlendorfer Rudolf-Steiner-Schule: Leiter hofft auf Einigung mit Nachbarn

Gedrückte Stimmung an der Rudolf-Steiner-Schule in Dahlem: Trotz der hier noch andauernden Ferien sprach sich am Dienstag unter der Kollegenschaft schnell herum, was der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet hatte: Die Beschwerde der Schule gegen ein Abrissurteil für ihren Ergänzungsneubau, der Nachbarn zu nahe steht, ist abgewiesen. Nun muss sie das nie genutzte Gebäude abreißen.

Damit ist die 1,7-Millionen-Euro-Investition in den Sand gesetzt – wenn kein Vergleich mit den Nachbarn geschlossen wird. Der BGH bescheinigte der Schule eine „bemerkenswert fernliegende Rechtsauffassung“, was Schulgeschäftsführer Friedrich Ohlendorf „wie eine Ohrfeige“ empfindet. Die Schule hatte vor fast drei Jahren die neuen Bauten errichten lassen, um die Raumnot zu beheben. Nur standen die zehn neuen Räume mit zehn Metern Abstand zu nah an Nachbargrundstücken.

1963 war mit den Grundstücksnachbarn vereinbart worden, dass mögliche Schulneubauten mindestens 20, an einer Stelle sogar 25 Meter entfernt stehen sollten. Die Waldorfschule fühlte sich an den damaligen Vergleich nicht mehr gebunden, als sie den Neubau errichtete. Sie ging davon aus, dass die Rechte an die späteren Eigentümer der Nachbargrundstücke nicht übertragen worden seien, der alte Vergleich verjährt sei.

Vor einem Jahr urteilte das Kammergericht, der Schulneubau an der Clayallee müsse abgerissen werden. Um die andauernde Raumnot der 760 Schüler zu mildern, stellte die Schule im August zwei Unterrichtscontainer auf den Schulhof, die rund 36 000 Euro im Jahr kosten.

Ohlendorf spricht von einem „schrecklichen Tag“ für die Schule, man könne nur an die Nachbarn appellieren, im Interesse der Schüler zu einer einvernehmlichen Lösung bereit zu sein. „Wir haben verloren und müssen das akzeptieren.“

Das Anwaltsbüro der Nachbarn betonte, die Anwohner hätten nichts gegen Schüler, verstünden nur nicht, warum der Neubau so platziert worden sei. Das Wort des Bundesgerichtshofs habe Gewicht. Abriss oder doch noch Einigung? Anwalt Hennig Kahmann: „Noch ist keine Entscheidung gefallen.“ C. v. L.

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