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Berlin: Anhörung am Berliner Landgericht: Vierzehn Zähne gezogen

Wer Suat B. auf dem Gerichtsflur zuhört, dem schmerzen bald selbst die Zähne: Acht Monate lang konnte er nicht richtig essen.

Wer Suat B. auf dem Gerichtsflur zuhört, dem schmerzen bald selbst die Zähne: Acht Monate lang konnte er nicht richtig essen. Seine Zahnstummel taten weh. "Und ich habe gesabbert wie ein Kind", sagt er. Suat B. kann nur undeutlich sprechen, seine Unterlippe ist bis heute taub. Vier Jahre ist es her, dass Zahnarzt Ullrich E. ihm vierzehn Zähne auf einmal zog und dabei Teile des Kieferknochens mit herausbrach. Als der Arzt ihm Stücke des Beckenknochens entnehmen und sie auf den Kiefer verpflanzen wollte, sagte Suat B. "stopp" und wechselte den Arzt. Der Neue fixierte den Kieferknochen mit Kunststoff.

Vierzehn Zähne auf einmal - das ist viel, Suat B. wusste das. Aber irgendwie hatte er sich alles einfacher vorgestellt. "Nach zwei Wochen sollten alle Schmerzen weg sein", sagt er. Weil es nicht so war, sitzt er jetzt mit seinem Anwalt im Landgericht Berlin: Er klagt gegen den Zahnarzt, will 25 000 Mark Schmerzensgeld haben und 18 000 Mark für eine ordentliche Nachbehandlung.

Bei der Anhörung im Gericht soll herauskommen, ob ihm der Zahnarzt die Risiken verschwieg: Werden Zähne gezogen, können die Nerven oder der Kieferknochen beschädigt werden. Beides passierte. "Hätte ich gewusst, dass es so riskant ist, hätte ich eine andere Behandlung gewollt", sagt Suat B., er sei falsch beraten worden.

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Zwei Lösungen hatte ihm der Zahnarzt vorgeschlagen, als er die Diagnose stellte. Die Milchzähne waren noch drin, das bleibende Gebiss wuchs nicht nach. Suat B. konnte wählen zwischen fünf Jahren Zahnspange oder zwei Wochen Schmerzen. Die Spange wollte er nicht. Der Arzt zog ihm also die Milchzähne, um auf die Reste des Gebisses Kunststoffzähne zu setzen.

Eine Zeugin kommt herein, die Zahnarzthelferin von damals. Sie müsste dabeigewesen sein, als der Arzt mit Suat B. über die Behandlung redete. "Ich kann mich an das Gespräch nicht erinnern", sagt sie, "normalerweise klären wir immer über die Risiken auf". Das müsste als Ergebnis reichen für den Zahnarzt. Denn Suat B. muss beweisen, dass der Arzt ihn nicht richtig aufgeklärt hat, und das ist für ihn schwerer, als wenn die Beweislast andersherum läge. Zu schwer wahrscheinlich: "Wer Recht hat, bekommt nicht immer Recht", sagt sein Anwalt. Möglicherweise gebe es noch eine Anhörung, sagt die Richterin, es könne aber auch sein, dass schon in zwei Wochen ein Urteil verkündet wird.

cdz

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