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Berlin: Anklage: Heimtückischer Mord

Die Staatsanwaltschaft klagt den Tatverdächtigen wegen Mordes zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes an. Er soll sein Opfer im Oktober 2004 heimtückisch in seiner Wohnung mit einem Schraubendreher erstochen und die Leiche zerstückelt haben.

Die Staatsanwaltschaft klagt den Tatverdächtigen wegen Mordes zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes an. Er soll sein Opfer im Oktober 2004 heimtückisch in seiner Wohnung mit einem Schraubendreher erstochen und die Leiche zerstückelt haben.

Verdacht: Die Staatsanwaltschaft geht darüber hinaus davon aus, dass der Angeklagte die Leiche zumindest teilweise zum Verzehr vorgesehen habe. Mit den Vorbereitungen dafür soll er damals begonnen haben. Die sexuellen Handlungen geschahen vermutlich einvernehmlich, die Situation zwischen den beiden soll dabei außer Kontrolle geraten sein. Die schwule Opferhilfe Maneo hat eine Webseite für das Opfer geschaltet: www.maneo.de unter „news“ findet sich ein Link auf Joe R.

Der Prozess beginnt um 9.30 Uhr im Saal 700. oew

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