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Berlin: Anschläge auf Autobahn: Hohe Haftstrafen für Steinewerfer

Auf Steinwürfe von Autobahnbrücken reagieren die Gerichte mit empfindlichen Strafen: Erst Ende Mai ist ein 17-Jähriger in Frankfurt (Main) wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Elf und sechseinhalb Jahre verhängte das Cottbuser Landgericht einen Monat zuvor gegen zwei Männer im Alter von 20 und 25 Jahren wegen einer Serie von Steinwürfen.

Auf Steinwürfe von Autobahnbrücken reagieren die Gerichte mit empfindlichen Strafen: Erst Ende Mai ist ein 17-Jähriger in Frankfurt (Main) wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Elf und sechseinhalb Jahre verhängte das Cottbuser Landgericht einen Monat zuvor gegen zwei Männer im Alter von 20 und 25 Jahren wegen einer Serie von Steinwürfen. Die Angeklagten hatten zwischen März 1998 und Juni 1999 Steine und andere Gegenstände auf die A 13 und A 15 geworfen.

Tödlich endeten die Würfe von drei amerikanischen Jugendlichen in Darmstadt. Das Gericht verurteilte die Angeklagten im Dezember 2000 zu Haftstrafen zwischen sieben und achteinhalb Jahren. Glimpflich ging einige Monate zuvor ein Anschlag auf der A 10 nördlich von Berlin aus. Der erste Fahrer hatte den Stein fallen sehen, konnte ihm ausweichen und landete im Straßengraben. Ein zweiter Wagen überfuhr den Brocken und wurde beschädigt. Beide Fahrer blieben unverletzt.

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