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Zur Erinnerung an die Opfer des Anschlags auf den Breitscheidplatz.

© AFP / John MACDOUGALL

Anschlag am Breitscheidplatz: "Opfer dürfen nicht schlechter gestellt werden"

Nach dem Anschlag in Berlin sollen Opfer und Angehörige finanziell unterstützt werden. Doch da gibt es ein Problem, sagt der Opferbeauftragte Roland Weber.

Von Sandra Dassler

Herr Weber, warum gilt das Opferentschädigungsgesetz nicht für Anschläge, die mit einem Kraftfahrzeug verübt werden?

Weil es dafür die Verkehrsopferhilfe gibt, die einst geschaffen wurde, um Menschen zu helfen, die etwa durch Unfälle mit Fahrerflucht geschädigt wurden.

Und bei Terroranschlägen geht das nicht?

Das Problem ist, dass die finanzielle Obergrenze in diesem Fonds bei 7,5 Millionen Euro pro Schadensfall liegt. Und der Anschlag vom Breitscheidplatz gilt als ein einziger Schadensfall.

Die 7,5 Millionen Euro müssten also nicht nur für die aktuelle medizinische und seelische Betreuung von Opfern und Angehörigen, sondern auch für Dutzende Verletzte, die möglicherweise jahre- oder jahrzehntelange Pflege benötigen, reichen?

Genau. Und daran habe nicht nur ich Zweifel. So schlimm es ist, aber einige der Opfer werden wahrscheinlich zeitlebens Hilfe benötigen. Ich finde, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt, die geschlossen werden muss. Und zwar rückwirkend, damit die Opfer vom Breitscheidplatz nicht schlechter gestellt werden als andere von Terroranschlägen Betroffene.

Opferbeauftragter Roland Weber über die Entschädigung der Opfer vom Breitscheidplatz.
Opferbeauftragter Roland Weber über die Entschädigung der Opfer vom Breitscheidplatz.

© Paul Zinken/dpa

Haben Sie Hoffnung, dass die Politik reagiert?

Ich denke schon. Offenbar wollen sich auch einige Berliner Abgeordnete im Bundestag stark machen. Das wäre gut.

Hatten Sie Kontakt mit Opfern oder Angehörigen?

Ja, einige haben mich angerufen. Ich habe den Eindruck, dass sie sich ziemlich alleingelassen fühlen.

Was raten Sie ihnen?

Ich höre vor allem zu und empfehle Ihnen beispielsweise die kostenlose psychotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Oder sich ihre Verletzungen zeitnah in der Gewaltschutzambulanz der Berliner Charité in der Birkenstraße dokumentieren zu lassen. Man weiß nie.

Wohin können sich Opfer und Angehörige wenden?

An die Verkehrsopferhilfe (Telefon 030 - 20205858), die Hilfsorganisationen Weißer Ring (Telefon 030 – 116006) und die Opferhilfe Berlin (Telefon 030 – 3952867).

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