Anwälte fordern mildere Strafe : Verteidiger von Torben P. legt Revision ein

23.09.2011 23:23 UhrVon Fatina Keilani
  • Das Verfahren ist im April endgültig beendet. Die Revision ist gescheitert, das Urteil von zwei Jahren und zehn Monaten Haft ist rechtskräftig. Seine Anwälte sind dagegen in... - Foto: dpa
  • Einer der meistbeachteten Prozesse in Berlin geht zu Ende: Der 18-jährige Torben P. wird zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. - Foto: dapd
  • Die Bilder aus der Überwachungskamera zeigen den Angriff. Auf das bereits am Boden liegende Opfer tritt Torben P. mehrmals ein. Zunächst hatte er mit einer Flasche zugeschlagen. - Foto: Reuters

Die Verteidiger des U-Bahnschlägers Torben P. wollen ein milderes Urteil erreichen. Wie das Gericht mitteilte, ist die Revision bereits eingegangen. Der 18-Jährige bleibt vorerst auf freiem Fuß.

Die Revision im Falle des U-Bahnschlägers Torben P. ist mittlerweile bei Gericht eingegangen. Das bestätigte Gerichtssprecher Tobias Kaehne. Die Verteidiger des 18-Jährigen wollen keinen neuen Prozess, sondern nur ein milderes Urteil erreichen. „Wir stören uns daran, dass das Gericht Tötungsvorsatz angenommen hat“, sagt Verteidiger Alexander Sättele, „ich kenne Torben ja mittlerweile etwas besser und meine, das wird ihm nicht gerecht. Voraussichtlich werden wir die Revision auf diesen Punkt beschränken. Es geht dann also nur noch ums Strafmaß.“

Nach Prozess und Urteil versucht Torben P. jetzt, etwas Normalität in sein Leben zu bringen – kaum möglich, wenn einen jeder aus der Zeitung kennt.

Die Verteidigung von Torben P. will deshalb keinen neuen Prozess erreichen, sondern bloß eine mildere Strafe. Torben P. hingegen wünscht sich, dass Ruhe und Stabilität in sein Leben zurückkehren. Das Gymnasium Liebfrauen in Charlottenburg will ihn aufnehmen. „Der Schulträger ist dazu bereit“, sagte Stefan Förner, Sprecher des Erzbistums Berlin, in dessen Trägerschaft sich die katholische Schule befindet. „Wir prüfen aber noch die Voraussetzungen und werden das Ergebnis dann bekannt geben.“ Abzuwarten sei, ob Torben P. haftverschont bleibe.

Der 18-Jährige war am Montag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, weil er im April im U-Bahnhof Friedrichstraße einen Mann mehrfach mit großer Wucht gegen den Kopf getreten hatte. Das Video von der Tat auf dem Bahnsteig hatte wegen seiner Brutalität viel Aufsehen erregt. Es gab massive Medienberichterstattung, in der Torben P. zum Teil auch mit unverpixeltem Gesicht gezeigt wurde. „Auf der neuen Schule wird es sicher erst einmal hart werden, da ihn dort auch jeder kennt“, vermutet Verteidiger Sättele.

Warum Torben P. wieder auf freiem Fuß ist, lesen Sie auf Seite 2.

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