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Anwälte fordern mildere Strafe: Verteidiger von Torben P. legt Revision ein

Die Verteidiger des U-Bahnschlägers Torben P. wollen ein milderes Urteil erreichen. Wie das Gericht mitteilte, ist die Revision bereits eingegangen. Der 18-Jährige bleibt vorerst auf freiem Fuß.

Von Fatina Keilani

Die Revision im Falle des U-Bahnschlägers Torben P. ist mittlerweile bei Gericht eingegangen. Das bestätigte Gerichtssprecher Tobias Kaehne. Die Verteidiger des 18-Jährigen wollen keinen neuen Prozess, sondern nur ein milderes Urteil erreichen. „Wir stören uns daran, dass das Gericht Tötungsvorsatz angenommen hat“, sagt Verteidiger Alexander Sättele, „ich kenne Torben ja mittlerweile etwas besser und meine, das wird ihm nicht gerecht. Voraussichtlich werden wir die Revision auf diesen Punkt beschränken. Es geht dann also nur noch ums Strafmaß.“

Nach Prozess und Urteil versucht Torben P. jetzt, etwas Normalität in sein Leben zu bringen – kaum möglich, wenn einen jeder aus der Zeitung kennt. Die Verteidigung von Torben P. will deshalb keinen neuen Prozess erreichen, sondern bloß eine mildere Strafe. Torben P. hingegen wünscht sich, dass Ruhe und Stabilität in sein Leben zurückkehren. Das Gymnasium Liebfrauen in Charlottenburg will ihn aufnehmen. „Der Schulträger ist dazu bereit“, sagte Stefan Förner, Sprecher des Erzbistums Berlin, in dessen Trägerschaft sich die katholische Schule befindet. „Wir prüfen aber noch die Voraussetzungen und werden das Ergebnis dann bekannt geben.“ Abzuwarten sei, ob Torben P. haftverschont bleibe.

Der 18-Jährige war am Montag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, weil er im April im U-Bahnhof Friedrichstraße einen Mann mehrfach mit großer Wucht gegen den Kopf getreten hatte. Das Video von der Tat auf dem Bahnsteig hatte wegen seiner Brutalität viel Aufsehen erregt. Es gab massive Medienberichterstattung, in der Torben P. zum Teil auch mit unverpixeltem Gesicht gezeigt wurde. „Auf der neuen Schule wird es sicher erst einmal hart werden, da ihn dort auch jeder kennt“, vermutet Verteidiger Sättele.

Warum Torben P. wieder auf freiem Fuß ist, lesen Sie auf Seite 2.

Die Verteidigung hat bereits Revision gegen das Urteil eingelegt – vorsorglich. Denn dafür ist nur eine Woche Zeit; die schriftlichen Urteilsgründe liegen aber vermutlich erst in vier bis sechs Wochen vor. Wenn sich in der Begründung des Gerichts keine Fehler finden, kann das Rechtsmittel immer noch zurückgenommen werden. Vorerst ist Torben P. also frei. „Er kann sich frei bewegen, das Urteil ist ja nicht rechtskräftig und kann deshalb nicht vollstreckt werden“, sagt Verteidiger Sättele, „das kann sich nur ändern, wenn er einen Fluchtversuch unternimmt oder gegen seine Meldeauflagen verstößt“, bestätigt Gerichtssprecher Kaehne.

Torben P. muss sich wöchentlich bei der Polizei melden. Tut er dies nicht und gibt es auch keine Erklärung dafür – etwa Krankheit –, dann käme er in Untersuchungshaft. Die dient dazu, das Revisionsverfahren zu sichern und ist nicht zu verwechseln mit der Strafhaft. Wird das Urteil dann rechtskräftig, würde Torben P. sicher bald seine Strafhaft antreten müssen. Die Revision wiederum kann verschiedene Effekte haben. „Bei Rechtsfehlern hebt der Bundesgerichtshof das Urteil auf, und der Prozess muss von vorn beginnen“, sagt Kaehne, „werden nur kleinere Fehler gefunden, etwa bei der Strafzumessung, so muss die neue Kammer nur die Aspekte erneut würdigen, die nötig sind, damit sie sich selbst ein Bild machen kann.“

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