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Berlin: Anwälte halten Schönefeld-Planung für rechtswidrig

Genehmigung sei nach der kürzlichen Niederlage vor Gericht hinfällig. Behörden und Flughafengesellschaft bleiben optimistisch

Die Anwälte der Ausbaugegner in Schönefeld haben Brandenburgs Infrastrukturminister Frank Szymanski (SPD) jetzt aufgefordert, dem Planfeststellungsbeschluss seiner Behörde für den Ausbau zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) zurückzuziehen. Nach dem Scheitern des Landesentwicklungsplans, der den Standort Schönefeld festgelegt hat, vor dem Brandenburger Oberverwaltungsgericht (OVG) sei der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig, sagte Anwalt Wolfgang Baumann gestern. Szymanski sieht jedoch keine Veranlassung, den Beschluss aufzuheben. Klarheit wird hier so erst das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geben. Eine Vorentscheidung könnte noch im April fallen.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, das den Landesentwicklungsplan Flughafenstandort für nichtig erklärt hat, habe „Sprengkraft“ bis zu den Richtern des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, ist Anwalt Christian Schöning überzeugt. Das Gericht hatte vor allem moniert, dass die Zahl der vom künftigen Fluglärm betroffenen Anwohner nicht ermittelt worden sei. Es sei daher schon erstaunlich, wie die Verantwortlichen die „Schlappe“ vor Gericht wegsteckten, so Schöning weiter.

Sein Kollege Baumann ist überzeugt, dass die Suche nach einem geeigneten Standort nun neu beginnen müsse. Für Schönefeld habe es kein Raumordnungsverfahren gegeben. Stattdessen habe sich der Planfeststellungsbeschluss auf den Landesentwicklungsplan gegründet. Da der Beschluss auch Enteignungen zulasse, müsse er umgehend aufgehoben werden, weil er rechtswidrig sei. Sonst verstoße man gegen das Grundgesetz. Notfalls wollen die Anwälte hier nach ihren Angaben auch vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.

Die gerichtliche Klärung sei auch im Interesse der Flughafenkritiker, denn eine Entscheidung in Leipzig bringe für alle Beteiligten Klarheit, erklärte gestern Infrastrukturminister Szymanski. Sein Haus halte den Planfeststellungsbeschluss weiter für rechtmäßig. Deshalb werde der Beschluss auch nicht aufgehoben.

Auch die Flughafengesellschaft bleibt optimistisch. Externe Juristen hätten bestätigt, dass sich die OVG-Entscheidung nicht auf das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht auswirken werde, sagte Flughafensprecher Ralf Kunkel. Im Planfeststellungsverfahren sei Schönefeld nach einem Vergleich mit anderen potenziellen Standorten nach gründlicher Prüfung als geeignet bewertet worden. Die Prüfung sei hier besonders gründlich gewesen. Die Flughafenplanung erfolge somit unabhängig von der Landesentwicklungsplanung.

Enteignungen, wie von den Anwälten der Kläger befürchtet, würden derzeit nicht betrieben, sagte Kunkel weiter. Ob es Eigentümer von Grundstücken gibt, die nicht freiwillig verkaufen wollen, könne man derzeit nicht sagen.

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