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Berlin: Anwalt auf Anklagebank – er soll Gelder veruntreut haben

Erneut ist der Berliner Rechtsanwalt Helmut Benneter selbst zu einem Fall für die Justiz geworden. Der 60-jährige Bruder von SPD-Generalsekretär Klaus Uwe Benneter soll Mandantengelder in Höhe von rund 230 000 Euro veruntreut haben.

Erneut ist der Berliner Rechtsanwalt Helmut Benneter selbst zu einem Fall für die Justiz geworden. Der 60-jährige Bruder von SPD-Generalsekretär Klaus Uwe Benneter soll Mandantengelder in Höhe von rund 230 000 Euro veruntreut haben. Zu Beginn des Prozesses vor dem Amtsgericht Tiergarten verweigerte Helmut Benneter gestern die Aussage.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tat im Zeitraum von Mai 1999 bis November 2003 begangen wurde. In zwei Fällen habe Benneter Gelder, die auf sein Konto gingen und jeweils einem von ihm vertretenen Unternehmen zustanden, nicht weitergeleitet. Im Jahr 1999 soll er rund 15 000 Euro einbehalten haben, die er treuhänderisch verwalten sollte.

Drei Jahre später waren es rund 215000 Euro, die er laut Anklage zu Unrecht für sich behielt. In diesem Fall hatte Benneter für ein Privatunternehmen einen Rechtsstreit gegen eine Magdeburger Wohnungsbaugesellschaft gewonnen. Die von der Gegenseite gezahlten Gebühren und Kosten in Höhe von knapp 270000 Euro gingen auf das Konto des Angeklagten. Doch nach Abzug seiner Forderungen habe er den Restbetrag, der in dem Verfahren von seinen Mandanten verauslagt worden sei, ebenfalls behalten. Bislang seien die Forderungen der beiden Unternehmen offen, hieß es in der Anklage.

Sollte Benneter schuldig gesprochen werden, droht ihm Gefängnis. Denn der Anwalt ist vor drei Jahren schon einmal wegen eines ähnlichen Delikts verurteilt worden. Damals soll der Jurist einer Mandantin, die in Kanada lebt, eine Summe von etwa 100 000 Euro aus einem Restitutionsverfahren um ein Grundstück in Rüdersdorf (Kreis Märkisch-Oderland) extrem spät ausgezahlt haben.

Die vor drei Jahren verhängte Strafe von acht Monaten Haft auf Bewährung ist rechtskräftig. Die jetzt angeklagten Taten fallen zum Teil in den Bewährungszeitraum.

Der Prozess gegen den Anwalt wird am 6. Oktober mit der Befragung von Zeugen fortgesetzt.

Kerstin Gehrke

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