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Berlin: Anwalt hatte Bundeswehrsoldaten zur Befehlsverweigerung geraten

Die Staatsanwaltschaft will Rechtsmittel gegen den Freispruch des Berliner Rechtsanwalts Wolfgang Kaleck einlegen. Kaleck hatte im Frühjahr einen Aufruf mit unterzeichnet, in dem deutsche Soldaten aufgefordert wurden, ihre Einsatzbefehle im Kosovo-Krieg zu verweigern.

Die Staatsanwaltschaft will Rechtsmittel gegen den Freispruch des Berliner Rechtsanwalts Wolfgang Kaleck einlegen. Kaleck hatte im Frühjahr einen Aufruf mit unterzeichnet, in dem deutsche Soldaten aufgefordert wurden, ihre Einsatzbefehle im Kosovo-Krieg zu verweigern. Dieser Krieg sei völkerrechts- und damit grundgesetzwidrig, hieß es damals in dem "Aufruf an alle Soldaten der Bundeswehr, die am Kosovo-Krieg beteiligt sind". Ein Moabiter Amtsrichter sprach den Anwalt vorige Woche frei.

Nach Angaben von Justizsprecherin Michaela Blume erklärte der Richter in der mündlichen Urteilsbegründung, man könne durchaus die Auffassung vertreten, dass der Nato-Einsatz völkerrechtswidrig gewesen sei. Dies unterstellt, könne ein Soldat dann auch die Befehle verweigern.

Die "Kampagne gegen Wehrpflicht" wies ferner darauf hin, dass der Richter die Klärung dieser Völkerrechtsfrage nicht als Aufgabe eines Amtsgerichts bezeichnet habe. Sollten höhere Gerichte den Bundeswehreinsatz später aber für rechtmäßig erklären, sei Kaleck trotzdem nicht zu bestrafen, denn bei seinem Aufruf hätte er dann im "Verbotsirrtum" gehandelt - also im Irrtum darüber, dass seine Tat verboten war.

Wie Kaleck gegenüber dem Tagesspiegel sagte, hielt ihm der Richter auch die Meinungsfreiheit zugute und kritisierte die Staatsanwaltschaft deshalb wegen ihrer Strafanträge. Die Strafverfolger hatten sämtliche 28 Erstunterzeichner des Aufrufs angeklagt. Kalecks Verfahren war das dritte. Zuvor hatte es einen Freispruch und eine Verurteilung zu einer Geldstrafe gegeben. Kaleck selbst sagte in dem Prozess, dass die Mehrzahl der wichtigen Völkerrechtsexperten den Nato-Einsatz für rechtlich nicht gedeckt halte. Er kritisierte die Staatsanwaltschaft außerdem heftig, weil sie die Meinung vertrete, auch völkerrechtswidrige Befehle müssten befolgt werden.

pen

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