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Berlin: Anwohner in Tegel fordern Lärmschutz oder Geld

Viele Anwohner des Flughafens Tegel wollen den in den letzten Monaten erheblich zugenommenen Fluglärm nicht mehr klaglos hinnehmen. Sie verlangen Lärmschutzmaßnahmen oder eine finanzielle Entschädigung für die Beeinträchtigung der Lebensqualität.

Viele Anwohner des Flughafens Tegel wollen den in den letzten Monaten erheblich zugenommenen Fluglärm nicht mehr klaglos hinnehmen. Sie verlangen Lärmschutzmaßnahmen oder eine finanzielle Entschädigung für die Beeinträchtigung der Lebensqualität. „Der zumutbare Dauerschallpegel von 65 Dezibel ist rings um den Flughafen durch die Zunahme des Luftverkehrs längst überschritten“, sagt Anwalt Dirk Streifler. „Nach meinen Berechnungen können sich mindestens 3300 Menschen berechtigte Chancen auf Lärmschutz oder Entschädigung ausrechnen.“ Er hat einen ersten Antrag einer Anwohnerin aus dem Spandauer Ortsteil Hakenfelde bei der zuständigen Senatsumweltverwaltung eingereicht. Deren Sprecherin bestätigte den Eingang des Schriftstückes. Bisher habe es lediglich Anfragen von Anwohnern zu einem möglichen Lärmschutz gegeben. Erstmals liege nun ein konkreter Antrag vor, der in den nächsten Tagen geprüft werde.

„Ich bin mir nach den ersten Reaktionen sicher, dass viele Lärmbetroffene nun ebenfalls auf ihr Recht bestehen“, sagte Anwalt Streifler. „Natürlich hoffe ich auf eine außergerichtliche Einigung mit dem Senat, aber notfalls müssen wir Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.“ Da der Flughafen Tegel mit der nun auf den 27. Oktober 2013 festgelegten Eröffnung des Großflughafens BER in Schönefeld schließen wird, dürfte die Zeit für Lärmschutzfenster oder abzudichtende Türen recht knapp werden. Deshalb wird es bei einer Einigung wohl auf eine Entschädigungszahlung hinauslaufen. Über konkrete Summen wollte der Anwalt nicht sprechen. „Aber meine Mandantin würde sich schon über eine vierstellige Summe freuen“, sagte Streifler.

Seinem Antrag auf Lärmschutz legte der Jurist eine umfangreiche Datensammlung bei. Dabei handelt es sich um Messprotokolle des Senats, die eine Zunahme des Flugverkehrs seit der Verschiebung des Eröffnungstermins von BER Anfang Juni belegen würden. „Um Schadenersatzforderungen der betroffenen Fluggesellschaften zu vermeiden, sind zahlreiche zusätzliche Flüge nach Tegel umgeleitet worden“, erklärte Streifler. „Leidtragende sind jetzt die Anwohner, die durch eine verstärkte Schallimmission ein Recht auf verstärkten Lärmschutz hätten.“ Diese könne man schließlich nicht für die Pannen auf dem Schönefelder Airport verantwortlich machen. Außerdem sei der Flughafen Tegel ursprünglich für sieben Millionen Flugbewegungen im Jahr genehmigt worden. 2011 waren es 17 Millionen Starts und Landungen.

Einwände, dass in 13 Monaten Ruhe in Tegel einziehen soll, lässt der Anwalt unter Berufung auf seine Mandantin nicht gelten. Entscheidend sei ohnehin der Tag der Antragstellung beziehungsweise der Klage. Dann müssten die Entschädigungen eben rückwirkend gezahlt werden, sagt Streifler. Claus-Dieter Steyer

Am kommenden Freitag steht Anwalt Dirk Streifler ab 18 Uhr im Casino am Ziegelhof in Spandau für Betroffene auf einer Veranstaltung Rede und Antwort.

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