Anwohnerklagen in Berlin: Die Revierkämpfe der Berliner
Das Verfahren gegen das Tiermedizinische Institut der FU Berlin zeigt: Manchmal wird einfach per Gericht versucht, das nicht Passende passend zu machen. Unser Autor Bernd Matthies über absurde Rechtshändel genervter Bürger.
"Wenn es denn der Wahrheitsfindung dient ..." – der Satz ist ein Klassiker der Berliner Rechtsgeschichte und zielte ironisch auf vermeintlich hohle Rituale, die den 68ern verhasst waren. Heute sind viele 68er auf der anderen Seite der Macht angekommen und zwingen die Gerichte zu Ritualen der Wahrheitsfindung, die nicht weniger absurd anmuten. Das hübsche Verfahren gegen das Tiermedizinische Institut der FU ist ein gutes Beispiel für so etwas: Die Leute ziehen – sicher nicht ahnungslos – in die manchmal leicht müffelnde Nachbarschaft und beschäftigen dann die Gerichte aufwendigst mit dem Versuch, das nicht Passende passend zu machen. In diesem Fall diente ein Ortstermin der Wahrheitsfindung allerdings sehr.
Der nächste ähnlich absurde Fall steht schon an: Ein Anwohner will den Weinbrunnen am Rüdesheimer Platz verbieten lassen, die seit 1967 etablierte sommerliche Attraktion dieser Gegend. Kein Ballermann, nur gute Weine in schöner innerstädtischer Atmosphäre, ein Stück Berlin. Eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass auch dieser Kläger später zugezogen ist als das Fest. Falls aber nicht, wäre er selbst für einen alten 68er bemerkenswert spät dran.
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