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Nikolaus Fest hat Zuwanderer als „primitiv und bösartig“ beschimpft.

© REUTERS/Fabrizio Bensch

Anzeige wegen Volksverhetzung: Ermittlungen gegen Berliner AfD-Politiker Fest eingestellt

Der AfD-Politiker und Ex-"BamS"-Vize-Chef Nicolaus Fest hatte unter anderem Ausländer als "Gesindel" bezeichnet.

Der AfD-Politiker und frühere „Bild am Sonntag“-Vize-Chef Nicolaus Fest muss wegen Beschimpfungen von Zuwanderern keine Strafe fürchten. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den wegen Volksverhetzung mehrfach angezeigten Politiker eingestellt. Das geht aus einer Anfrage des Tagesspiegels hervor. Kläger kritisieren die Entscheidung.

Geklagt hatten unter anderem die Grünen-Abgeordneten Volker Beck, June Tomiak und der Türkische Bund Berlin-Brandenburg (TBB). Fest hatte in seinem Blog „Gruppen von arabischen, türkischen oder afrikanischen Jugendlichen“ als „primitiv und bösartig“ bezeichnet. Weiter schrieb er, man müsse das Wort des Schriftstellers Max Frisch, „dem zufolge wir Gastarbeiter riefen, aber Menschen bekamen, vielleicht korrigieren: Wir riefen Gastarbeiter, bekamen aber Gesindel“.

Staatsanwaltschaft kann keine Straftat nachweisen

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren im Juli eingestellt. Fest könne keine Straftat nachgewiesen werden. Paragraf 130 des Strafgesetzbuches regelt, wann eine Volksverhetzung vorliegt. Demnach ist das der Fall, wenn „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe (...) zum Hass aufgestachelt oder zu Gewalt aufgefordert wird. Der Paragraf spricht aber auch von Volksverhetzung, wenn die Menschenwürde dieser Gruppen angegriffen wird, indem diese „beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet“ wird.

In einer Mitteilung, die dem Tagesspiegel vorliegt, begründet die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung so: Der Beschuldigte habe sich auf Gruppen von arabischen, türkischen oder afrikanischen Jugendlichen bezogen. „Es sind daher nicht sämtliche diesen Nationalitäten angehörenden Jugendlichen gemeint.“ Zudem schütze das Gesetz nur die inländische Bevölkerung. Es lasse sich nicht mit Sicherheit sagen, ob Fest sich auf Jugendliche bezieht, die in Deutschland leben. „Wenngleich einiges dafür spricht“, fügt die Staatsanwaltschaft hinzu.

Angst vor Ermutigung von Rechtspopulisten

Ayse Demir, Vorstandssprecherin des TBB, ist enttäuscht. „Das Vertrauen in den Staat geht verloren“, sagte sie. Demir meint, das Strafgesetz öffne den Weg für Rechtspopulisten. „Wegen solcher Entscheidungen trauen sich immer mehr Rechte in die Mitte der Gesellschaft. Sie denken, ihnen könne nichts passieren. Andersherum schreckt das Opfer ab“.

Die Auswirkungen würden sich bereits in ihrem Dachverband bemerkbar machen. „Früher bekamen wir anonyme Hetzschriften. Inzwischen schreiben immer mehr Rechte ihren Namen gleich mit dazu. Einmal war sogar eine Handynummer dabei.“

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