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Arabisch-Islamischer Kongress: Verbot war rechtswidrig

Das polizeiliche Verbot des für Oktober 2004 geplanten arabisch-islamischen Kongresses war rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach Anhörung eines Sachverständigen.

Berlin - Das Gericht gab dem libanesischen Kläger Fadi M. recht, der im Internet für die Teilnahme an der Veranstaltung geworben hatte. Die Polizei hatte das Verbot mit Verweis auf einen Internet-Text begründet, in dem "zur Unterstützung von ausländischen terroristischen Vereinigungen aufgerufen" worden war. Das Verwaltungsgericht argumentierte, diese Einschätzung sei auf Basis der zum Verbotszeitpunkt vorliegenden Informationen nicht haltbar gewesen.

Zur Klärung des kulturellen und politischen Hintergrundes des Internet-Aufrufes hatte das Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung einen Sachverständigen angehört, und sich dessen Bewertung angeschlossen. Demnach enthielten die "polemisch überspitzten Formulierungen" keine Rechtfertigung der Selbstmordattentate. Sie gäben lediglich die Bewertung der politischen Situation im Nahen Osten durch die Mehrheit der arabischen Bevölkerung wieder. (tso/ddp)

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