zum Hauptinhalt
Polizisten beim Großeinsatz gegen eine mutmaßlich kriminelle arabische Großfamilie in Berlin.

© dpa/Gregor Fischer

Arabische Clans in Berlin: Der Frust der Ermittler

Acht Haftbefehle vollstreckt, Beweise gesichert: Warum es dennoch schwierig ist, die Mitglieder des berüchtigten Al-Z.-Clans zu verurteilen.

Von Fatina Keilani

Die mögliche Einschüchterung der Zeugen ist eine Lücke in unserem Rechtssystem, die problematisch ist. Wenn es um organisierte Kriminalität geht, müsste es möglich sein, dass die Angeklagten und ihre Rechtsvertreter keinen Zugriff auf die Namen der Zeugen bekommen. Das sehe ich als einzige Möglichkeit an, wirklich von einem fairen Prozess reden zu können.

schreibt NutzerIn feihung

Es sieht aus wie ein gelungener Schlag der Polizei gegen den berüchtigten arabischen Clan Al-Z. – acht Haftbefehle vollstreckt, Männer zwischen 20 und 56 Jahren in Untersuchungshaft, darunter die fehlenden Tatverdächtigen des KaDeWe-Raubs. Jetzt werden sie doch sicher ganz schnell vor Gericht gestellt und kommen dann in Strafhaft?

„Nein, jetzt fängt die Arbeit erst an“, sagt ein Staatsanwalt. „Der Grund für eine Durchsuchung ist ja, dass man Beweise sicherstellen will – meist weil man noch nicht genügend hat.“ Das sichergestellte Material müsse nun erst einmal ausgewertet werden, dann bekämen die Beschuldigten rechtliches Gehör. Und dann sei es denkbar, dass man als Staatsanwaltschaft am Ende froh sein könne, wenn man die Männer mal für ein paar Monate in Untersuchungshaft hatte – weil sie am Ende vielleicht nicht mal verurteilt werden könnten.

Wie bitte? „Ja, gerade im Bereich Organisierte Kriminalität hat man das öfter“, bestätigt ein anderer Staatsanwalt. Meist beschäftigen die arabischen Clans die besten Strafverteidiger, die fürstlich bezahlt werden und die dafür alle Register der Strafprozessordnung ziehen. Das Einschüchtern der Belastungszeugen übernähmen die Familien allerdings lieber selbst.

„Natürlich gibt es Zeugenschutzprogramme und Kronzeugenregelungen, trotzdem muss ein Zeuge schon über eine sehr stabile Persönlichkeit verfügen, um vor Gericht die Aussagen zu wiederholen, die er bei der Polizei in gemütlicher Atmosphäre gemacht hat“, so der Ermittler. Im Gerichtssaal würde dem Zeugen oft schwer zugesetzt, nicht nur sei er von schwarzen Roben umzingelt, es werde seitens der Verteidiger auch gezielt versucht, seine Glaubwürdigkeit zu erschüttern. „Und wenn ihn dann noch ein paar bullige, testosterongeschwängerte Migranten auf dem Flur bedrohen, erinnert er sich plötzlich an nichts mehr.“ Mitunter habe man ein ganzes Regal voller Stehordner, und am Ende bleibe dann als einziger Anklagepunkt Fahren ohne Fahrerlaubnis übrig. Das sei zwar frustrierend, aber so sei es nun mal.

Farbige Punkte an der Zellentür zeigen, wer gewalttätig ist

Immerhin haben die Al-Z.s derzeit keinerlei Familiengemütlichkeit im Knast. „Es hat natürlich Trennungsverfügungen gegeben“, bestätigt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner. Die Familienmitglieder würden einander nicht begegnen, ihre Außenkontakte überwacht, und wenn einer Besuch bekomme, werde das Gespräch abgehört.

Überhaupt ist die Logistik in der Untersuchungshaftanstalt sehr ausgeklügelt und kann das Personal, von dem es meist nicht genug gibt, an seine Grenzen bringen. Mancher Haftbefehl kommt mit einer Sicherungsverfügung, die 20 oder 30 Unterpunkte hat – etwa dass der Gefangene nur von Hand zu Hand übergeben werden darf, dass er an Händen oder Füßen oder beidem gefesselt sein muss, dass die Fesselung der Hände vor oder hinter dem Körper sein muss, dass er nicht arbeiten darf, keinen Gottesdienst besuchen oder sonst etwas. An den Zellentüren kleben Farbpunkte. Schwarzer Punkt bedeutet, dass eine richterliche Trennungsverfügung existiert, bei Rot muss der Häftling besonders beobachtet werden, weil er etwa suizidgefährdet ist, bei Grün ist er als gewalttätig eingestuft.

An der Spitze der Staatsanwaltschaft bildet sich derzeit ein Machtvakuum. Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Andreas Behm, begeht am Freitag mit einem Umtrunk seinen letzten Tag und geht dann nach Brandenburg, sein Stellvertreter Jörg Raupach ist dann erst mal auf sich allein gestellt. Das Machtvakuum wird noch verstärkt, wenn im Mai und September auch stellvertretender Generalstaatsanwalt und Generalstaatsanwalt wegfallen. Wer jeweils Nachfolger wird, ist noch offen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false