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Berlin: Arbeitsverweigerern wird jetzt die Stütze gekürzt

Sozialamt schont keinen, der vor der Miniermotte scheute

Ihre Arbeitsverweigerung im Kampf gegen den Laubschädling Miniermotte wird sich für einige Sozialhilfeempfänger jetzt negativ auswirken. Ihnen wird die Unterstützung gekürzt. Wie berichtet, hatten die Bezirke in den vergangenen Monaten versucht, Sozialhilfeempfänger zum Laubharken heranzuziehen, damit der Kastanienschädling unschädlich gemacht werde. Die Fraßattacken der Miniermotte hatten dazu geführt, dass viele Berliner Bäume schon im August ihre Blätter abwarfen. So traurig wie dieser Anblick waren auch die Erfahrungen der Bezirke mit der Arbeitswilligkeit der Sozialhilfeempfänger.

Oftmals trat nur ein kleiner Teil der „Dienstverpflichteten“ zur Arbeit an. Verweigerer, die keine plausible Begründung für ihr Fernbleiben haben, müssen jetzt mit einer Kürzung der Zuwendungen rechnen.

In ZehlendorfSteglitz war nur jeder Fünfte der zum Einsatz aufgeforderten Sozialhilfeempfänger zur Sammelaktion erschienen, wie Sozialstadtrat Stefan Wöpke (CDU) dem Tagesspiegel sagte. Konkrete Zahlen konnte er noch nicht nennen, da in seinem Bezirk die Sozialamts-Klienten auch generell zur Beseitigung des Herbstlaubs eingesetzt werden und diese Aktion noch läuft. „Wir prüfen, ob ein entschuldbarer Grund vorliegt“, sagt Wöpke. Anderenfalls gebe es Kürzungen. Im Zweifelsfall würden auch vorgelegte Atteste amtsärztlich überprüft.

„In der ersten Stufe beträgt die Kürzung 25 bis 30 Prozent“, sagt Willi Buhl, Leiter des Sozialamtes von Marzahn-Hellersdorf. Hier ist rund die Hälfte der aufgeforderten Sozialhilfeempfänger nicht erschienen, allerdings waren auch nur 20 zur Arbeit aufgefordert worden. „Selbstverständlich reagieren wir darauf und prüfen die Voraussetzungen“. In schweren Einzelfällen sei es sogar möglich, die Unterstützung ganz einzustellen. Häufig lägen aber auch triftige Gründe vor, sei der Betreffende tatsächlich erkrankt oder habe neue Arbeit gefunden.

Wer gemeinnützige Arbeit verweigert, die auf den Einzelfall bezogen zumutbar ist, muss mit Sanktionen rechnen, sagt auch Manfred Busasch vom Sozialamt Treptow-Köpenick. In der Regel würde aber die Mehrzahl der Betroffenen erscheinen, zumal es dafür eine geringfügige Mehraufwandsentschädigung gibt. Die wenigen Verweigerer hätten häufig soziale Probleme. Dann gibt es bei unzureichender Begründung eine 25-prozentige Kürzung der Bezüge. Das gelte aber nicht nur bei der Bekämpfung der Motten, so Bubasch: „So verfahren wir generell.“

In Spandau seien 44 der 84 zum Einsammeln des Kastanienlaubs aufgeforderten Sozialhilfeempfänger nicht zum Arbeiten erschienen, sagte Sozialstadträtin Birgit Bialkowski (SPD). Die betreffenden Personen seien zuvor über die Konsequenten eines Fernbleibens „belehrt“ worden. Jetzt werden diejenigen, die nicht zum Einsatz kamen, zur Stellungnahme aufgefordert. Wer sich geweigert hat und für seine Abwesenheit keine ausreichenden Gründe nennen kann, wird mit einer 25-prozentigen Kürzung des Regelsatzes bestraft.

In Charlottenburg-Wilmersdorf hat man keine Sozialhilfeempfänger zum Laubsammeln eingesetzt. Sozialamtsleiter Siegfried Schuler hält auch eine Kürzung der Hilfe beim ersten Verweigerungsfall für rechtlich nicht zulässig. Generell habe man in seinem Bezirk gute Erfahrungen mit gemeinnützigen Arbeiten gemacht, sagt er. Monatlich sind rund 900 Unterstützungsempfänger an etwa 850 verschiedenen Einsatzorten beschäftigt, unter anderem bei der Grünpflege und bei der Seniorenhilfe. du-

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