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Berlin: Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung

Ein BVG-Kontrolleur hatte weniger gearbeitet als nachgewiesen - Arbeitsgericht lehnte Klage abKlaus Kurpjuweit An einem Tag bei der Arbeitszeit um eine Stunde geschummelt - und der Job ist weg. Das Arbeitsgericht hat gestern die Klage eines Bereichsleiters der BVG für Fahrscheinkontrolleure gegen seine fristlose Kündigung zurückgewiesen.

Ein BVG-Kontrolleur hatte weniger gearbeitet als nachgewiesen - Arbeitsgericht lehnte Klage abKlaus Kurpjuweit

An einem Tag bei der Arbeitszeit um eine Stunde geschummelt - und der Job ist weg. Das Arbeitsgericht hat gestern die Klage eines Bereichsleiters der BVG für Fahrscheinkontrolleure gegen seine fristlose Kündigung zurückgewiesen. Die BVG hatte die Kündigung ausgesprochen, weil der 49-jährige Mann seine Arbeitszeit manipuliert und von 15 Kollegen falsch angegebene Zeiten sanktioniert hatte. Insgesamt hat die BVG, wie berichtet, 28 so genannte Schaffner im Kontrolldienst fristlos wegen Arbeitszeitbetrugs entlassen. Fünf weitere mussten gehen, weil sie bei Angaben zu kontrollierten Fahrgästen geschummelt haben sollen.

Die Mitarbeiter hatten ihren Dienst eine Stunde vor dem offiziellen Schluss beendet, auf ihren Dienstplänen aber das vorgeschriebene Ende der Arbeitszeit eingetragen. Der Bereichsleiter hatte die Formulare gegengezeichnet. Auch er war eine Stunde früher gegangen und hatte sich dann zur vorgesehenen Zeit bei der Zentrale über Handy abgemeldet. Die BVG war nach Informationen des Tagesspiegels den Arbeitszeitschummlern nach einem Hinweis auf die Schliche gekommen. Nachgewiesen wurde die Manipulation für eine Nachtschicht. Intern geben Mitarbeiter aber zu, dass falsch eingetragene Arbeitszeiten bei bestimmten Gruppen der Fahrscheinkontrolleure üblich gewesen seien.

Hier sage das Bundesarbeitsgericht aber, es gebe keine Gleichbehandlung im Unrecht, machte der Richter deutlich. Der Bereichsleiter hatte vor dem Arbeitsgericht argumentiert, er habe den Mitarbeitern - und sich - mit dem vorzeitigen Ende der Arbeitszeit "inoffizielle Gutzeiten" entgolten. Schriftliche Belege gab es dafür nicht, er habe die Zeiten aber im Kopf gehabt. Allerdings bestätigte er, dass mindestens drei früher nach Hause geschickte Kollegen keine "Gutzeiten" angesammelt hatten.

Die BVG hatte darauf hingewiesen, dass bei einem Abweichen von der vorgegebenen Zeit - nach oben oder nach unten - entsprechende Formulare ausgefüllt werden müssten. Dies habe man auch dem Bereichsleiter in Seminaren klar gemacht. Der Mann hatte sich darauf berufen, ein Dienstzeiteinteiler habe ihm gesagt, er solle Abweichungen von der vorgegebenen Arbeitszeit unbürokratisch ausgleichen. Beim Formularwesen der BVG hatte auch das Arbeitsgericht leichte Bedenken. "Eine Überbürokratisierung kann Mitarbeiter auch überfordern", sagte der Richter. Dies sei bei dem Bereichsleiter, der mit Zuschlägen 5400 Mark brutto im Monat verdiente, aber nicht der Fall gewesen.

Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts hatte die BVG abgelehnt. Der Gekündigte wäre mit einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung im August gegen eine Abfindung in Höhe von 20 000 Mark einverstanden gewesen. Das Gericht hatte eine ordentliche Kündigung unter Nachzahlung der Bezüge vorgeschlagen. In beiden Fällen hätte die BVG ihre Kündigungsvorwürfe fallen lassen sollen, so dass der Grund nicht im Arbeitszeugnis erwähnt worden wäre.

Auch die anderen Gekündigten haben sämtlich eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Der Gütetermin ist gescheitert.

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