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Runenlogo auf dem Pulli ist strafbar

„Thor Steinar“-Fan auf Bewährung verurteilt
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Auf das bei der rechten Szene beliebe ehemalige Logo der Textilmarke „Thor Steinar“ haben die Gerichte unterschiedliche Sichtweisen: Während das Tragen von Kleidung mit dem Runenlogo in Brandenburg inzwischen nicht mehr zu strafrechtlichen Konsequenzen führt, gab es gestern in Berlin eine Verurteilung. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte einen 24-Jährigen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Widerstands zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Zudem muss der Lehrling 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Der Angeklagte war Polizisten im November 2004 aufgefallen, als sie in Marzahn zu einem Einsatz wegen ruhestörenden Lärms gerufen wurden. Steffen K. habe bei einer Party ein Shirt mit dem damals gerade verbotenen Runenlogo getragen, sagten die Beamten in der Verhandlung. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht das Logo aus einer Kombination zweier Runen, die auch das NS-Regime verwandt hatte. Als die Polizisten seine Personalien feststellen wollten, habe er sich geweigert und versucht, sich loszureißen. Damals soll der einschlägig vorbestrafte K. erklärt haben, dass er von einem Verbot nichts gewusst habe. Vor Gericht schwieg er.

Das von K. getragene Firmenlogo sehe Symbolen aus der Nazizeit zum Verwechseln ähnlich, begründet die Richterin. Das Logo sei auch ein verbindendes Symbol der rechten Szene, zu der Steffen K. zumindest damals gehört habe. An das Urteil des Oberlandesgerichts im Land Brandenburg fühle sich das Amtsgericht nicht gebunden. Dort hatten die Richter entschieden, dass das Logo nicht mit verfassungsfeindlichen Symbolen verwechselbar sei. Die Firma, die die Kleidung produziert, hatte nach dem anfänglichen Verbot das Logo verändert. K. G.
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