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Propaganda für Hisbollah jetzt verboten

Körting untersagt auch Porträts von Miliz-Führer
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Bei Demonstrationen und anderen öffentlichen Veranstaltungen darf in Berlin künftig nicht mehr für die libanesische Organisation Hisbollah („Partei Gottes“) geworben werden, weil dies den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Das hat die Versammlungsbehörde verfügt, wie die Sprecherin der Innenverwaltung, Henrike Morgenstern, am Dienstag sagte. Das demonstrative Zeigen von Porträts des Hisbollah-Generalsekretärs Hassan Nasrallah ist künftig ebenfalls verboten. Diese Auflagen werden Anmelder künftiger Demonstrationen zu befolgen haben.

Als Begründung führt Innensenator Ehrhart Körting (SPD) an, dass die Hisbollah „für die Forderung nach der Vernichtung Israels steht“. Die Organisation propagiert den bewaffneten Kampf gegen Israel, den sie als „legitimen Widerstand“ bezeichnet. Die Hisbollah (auch „Hizb Allah“ geschrieben) hat laut Verfassungsschutz in Berlin rund 150 Anhänger. Bundesweit sind es nach Behördenschätzungen rund 800.

Das Zeigen von Hisbollah-Bildern überschreite für ihn „die Grenze des Erträglichen“, sagte Körting. Zuletzt waren am vergangenen Sonnabend bei einer Demonstration mit 3500 Teilnehmern gegen das israelische Vorgehen im aktuellen Nahost-Konflikt Nasrallah-Bilder gezeigt worden, versehen mit Slogans wie „Wir sind stolz auf Dich“. Auch waren mehrere Schilder mit Hisbollah-Symbolen zu sehen. Auf der gelb-grünen Fahne der Organisation ist das arabische „A“ (für Allah) zu sehen, dazu eine gereckte Faust, die eine Maschinenpistole hält.

Danach hatten am Wochenende mehrere Politiker ein Werbeverbot für die gewaltorientierte islamistische Gruppe verlangt, darunter der Unionsfraktionsvize im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU). Innensenator Körting hatte nach der Veranstaltung prüfen lassen, ob das Zeigen von Porträts des Hisbollah-Chefs den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Bislang hatte die Polizei keine juristische Handhabe gehabt, es zu unterbinden, da die Hisbollah in Deutschland anders als in den Vereinigten Staaten oder in Israel nicht als Terrororganisation gilt. Hierzulande werden Anhänger vom Verfassungsschutz nur beobachtet. lvt
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