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Scientology: Verfassungschutz beendet Beobachtung Organisation hält aber an Klage gegen die Überwachung fest

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Der Berliner Verfassungsschutz wird die ScientologyOrganisation zunächst nicht mehr beobachten. Das erklärte die Behörde gegenüber dem Berliner Verwaltungsgericht. Nähere Angaben wollte der Sprecher des Verfassungsschutzes, Claus Guggenberger, nicht machen. Die Scientology-Organisation hatte im März gegen die Überwachung ihrer Berliner Sektion durch den Landes-Verfassungsschutz geklagt.

Außerdem ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängig, mit dem die Organisation auch ihre Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz unterbinden will. 1997 hatte die Innenministerkonferenz die Überwachung der Scientology beschlossen. Aus Berliner Verfassungsschutzkreisen hieß es, die anstehenden Rechtsfragen sollten zunächst in dem Kölner Verfahren geklärt werden. Auch die Beobachtung von Scientology durch das Bundesamt sei zunächst ausreichend. Die Organisation hat ihren deutschen Hauptsitz in München und ist schwerpunktmäßig im Raum Hamburg, in Baden-Württemberg und Bayern aktiv. In Berlin hatte sie 2001 laut Verfassungsschutzbericht rund 200 Mitglieder.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte bereits im Dezember 2001 die Überwachung der Organisation durch V-Leute – also Mitglieder, die zugleich dem Verfassungsschutz berichten – untersagt. Die weitere Kontrolle mit anderen nachrichtendienstlichen Mitteln sei aber zulässig. Der Berliner Verfassungsschutz erachtet das Berliner Verfahren nun nach dem Ende der Beobachtung für hinfällig. Die Scientology-Organisation will allerdings die Rechtswidrigkeit der Überwachung weiterhin gerichtlich festgestellt sehen. how
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