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Wer zahlt fürs brennende Auto?

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Bei entsprechendem Versicherungsschutz übernehmen Versicherungen die bei den 1.MaiKrawallen entstandenen Schäden an Autos und Gebäuden. Glasschäden an Fahrzeugen werden beispielsweise von der Teilkasko-Versicherung übernommen. „Hat der Halter eine Vollkasko abgeschlossen, werden ihm auch Schäden ersetzt, die durch Brandstiftung oder andere äußere Gewalteinwendung entstanden sind“, sagt Klaus Schmidtke, Sprecher der Allianz Versicherung. Der Versicherungsschutz greife auch dann, wenn der Halter sein Fahrzeug am 1.Mai in Kreuzberg geparkt hat. „Wir gehen in diesem Fall nicht von grober Fahrlässigkeit aus“, sagt Schmidtke. Nur, wer sein Auto nachweislich und vorsätzlich zu den Unruhen dazustellt, muss die Schäden selber zahlen. „Das ist aber noch nicht vorgekommen.“

Auch Ladenbesitzer bekommen nur die Schäden bezahlt, gegen die sie versichert sind: Freiwillige Gebäudeversicherungen umfassen Glas- und Feuerschäden, die durch Vandalismus entstanden sind. Wohnhäuser hingegen können mit einer freiwilligen Wohngebäudeversicherung gegen Schäden der Fassade versichert werden. Hierzu gehören zerbrochene Fenster und eingeschlagene Haustüren. Schäden in Wohnungen sind von der Hausratsversicherung der Bewohner abgedeckt. Bei Personen, die in den Krawallen unverschuldet verletzt worden sind, zahlt die eigene Krankenkasse. Bei bleibenden Schäden wie Invalidität wäre eine private Unfallversicherung notwendig. ana

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